Datenabgleich: EU wirft Facebook Irreführung beim WhatsApp-Deal vor

Anfang 2014 hat das soziale Netzwerk Facebook den mobilen Messenger WhatsApp gekauft, 22 Milliarden Dollar war der Deal dem Unternehmen von Mark Zuckerberg wert. Knapp drei Jahre nach dem Geschäft erheben die Wettbewerbshüter der EU schwere Vorwürfe, denn sie werfen dem Käufer vor, seinerzeit irreführende Angaben gemacht zu haben.
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Facebook
Eine Auswirkung auf die bereits abgesegnete Übernahme wird die aktuelle Feststellung der EU zwar keine haben, für Facebook könnte das aber dennoch unangenehme Folgen haben, da sie eine signifikante Strafe nach sich ziehen könnte: Denn wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, geht es im konkreten Fall um die jüngste Änderung der Privatsphäre-Richtlinien, die Facebook in Bezug auf WhatsApp im August bekannt gegeben hat.

Denn anders als ursprünglich gegenüber der EU angegeben, teilt WhatsApp seit Sommer doch Daten mit seiner Konzernmutter. Zwar hat Facebook hier einen Opt-out, mit dem man den Datenaustausch unterbinden kann vorgesehen, dennoch sehen Wettbewerbshüter und Datenschützer hier einen Widerspruch zu den Beteuerungen von Facebook kurz nach der Bekanntgabe der Übernahme.

Laut der EU-Kommission habe Facebook anfangs behauptet, dass ein Datenabgleich zwischen den Konten auf dem Social Network und WhatsApp nicht verlässlich durchführbar sei und entsprechend auch nicht kommen werde.

IDs waren schon damals verknüpfbar

Dies stehe laut EU aber im Widerspruch zu den im August durchgeführten Änderungen. Die Kommission stellt "vorläufig" fest, dass das im Gegensatz zu den Facebook-Statements während der Prüfung des Geschäfts durch die EU stehe. Demnach sei es auch 2014 bereits möglich gewesen, die Nutzer-IDs von Facebook und WhatsApp abzugleichen und zu verknüpfen.

Deshalb habe die EU "Sorge", dass Facebook bewusst oder aufgrund von Nachlässigkeit "falsche oder irreführende Informationen" an die EU-Kommission übermittelt habe, was einen Verstoß gegen die Übernahme-Regularien der EU darstelle. Facebook soll bis zum 31. Januar 2017 darauf antworten. Sollten sich die "Bedenken" der EU bestätigen, könnte eine Geldstrafe von bis zu einem Prozent des Facebook-Umsatzes die Folge sein.

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