Facebook: Auch langes Verfahren verbietet Datenabgleich mit WhatsApp
Um den geplanten Austausch von Informationen zwischen Facebook und der Inzwischen-Tochter WhatsApp ist es seit einigen Monaten ruhig geworden. Doch jetzt haben die französischen Behörden noch einmal nachgelegt und auch nach ausführlicherer Prüfung des Sachverhalts ein klares Verbot einer Daten-Verknüpfung ausgesprochen.
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Als Facebook die Übernahme WhatsApps verkündete, musste das Unternehmen vor allem auch damit umgehen, dass hunderte Millionen Nutzer des Messengers sich Sorgen um ihre Privatsphäre machten. Daher wurde erst einmal zugesichert, dass die Daten der WhatsApp-User nicht mit den Datenbanken Facebooks verknüpft werden sollen. Doch die Begehrlichkeiten innerhalb des Konzerns waren geweckt und nach einiger Zeit sollte die Zusammenführung dann doch stattfinden.
Das scheiterte vor einem Jahr daran, dass sofort diverse Regulierungs- und Datenschutzbehörden - vor allem in Europa - auf den Plan traten und Widerstand leisteten. Nach den anfänglichen Verfügungen gingen dann aber die längerfristigen Untersuchungen los, die stets von Verhandlungen, Lobbyarbeit und Kompromissen geprägt sind. Zumindest die Franzosen blieben nun aber hart. Die dort zuständige Behörde CNIL untersagte eine Zusammenführung der Datenbestände klar.
Das genügte aber nicht, um die schwererwiegenden Punkte, die für ein Verbot des Datenaustausches sprechen, zu überbieten. Zurückgewiesen hat die CNIL insbesondere das Argument, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Marktforschung für eine Zusammenführung der Datenbestände bestehe. WhatsApp habe seinen Nutzern stets vermittelt, dass man ihre Daten eben nicht aus Gewinnabsicht auswerte - daher könne das Unternehmen nun nicht plötzlich völlig gegenläufig handeln.
Das Problem besteht auch nicht einfach nur aus einer Verletzung der Rechte der Nutzer. Ein Widerspruch der Anwender gegen entsprechende Maßnahmen sei im Grunde nur durch einen kompletten Rückzug aus dem Netzwerk und der Löschung von App und Account möglich. Angesichts der dominanten Stellung des Messengers auf dem Kommunikations-Markt sei das aber mit gravierenden Einschnitten für den Verbraucher verbunden.
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Als Facebook die Übernahme WhatsApps verkündete, musste das Unternehmen vor allem auch damit umgehen, dass hunderte Millionen Nutzer des Messengers sich Sorgen um ihre Privatsphäre machten. Daher wurde erst einmal zugesichert, dass die Daten der WhatsApp-User nicht mit den Datenbanken Facebooks verknüpft werden sollen. Doch die Begehrlichkeiten innerhalb des Konzerns waren geweckt und nach einiger Zeit sollte die Zusammenführung dann doch stattfinden.
Das scheiterte vor einem Jahr daran, dass sofort diverse Regulierungs- und Datenschutzbehörden - vor allem in Europa - auf den Plan traten und Widerstand leisteten. Nach den anfänglichen Verfügungen gingen dann aber die längerfristigen Untersuchungen los, die stets von Verhandlungen, Lobbyarbeit und Kompromissen geprägt sind. Zumindest die Franzosen blieben nun aber hart. Die dort zuständige Behörde CNIL untersagte eine Zusammenführung der Datenbestände klar.
Sicherheit schlägt nicht alles
In ihrem Bericht würdigte man ein Argument Facebooks als durchaus nachvollziehbar: Der Konzern hatte aufgeführt, dass man mit einer Koppelung der Datenbanken mehr für die Sicherheit der regulären Nutzer tun könne, da schwarze Schafe in der riesigen Informationsflut leichter zu erkennen wären.Das genügte aber nicht, um die schwererwiegenden Punkte, die für ein Verbot des Datenaustausches sprechen, zu überbieten. Zurückgewiesen hat die CNIL insbesondere das Argument, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Marktforschung für eine Zusammenführung der Datenbestände bestehe. WhatsApp habe seinen Nutzern stets vermittelt, dass man ihre Daten eben nicht aus Gewinnabsicht auswerte - daher könne das Unternehmen nun nicht plötzlich völlig gegenläufig handeln.
Das Problem besteht auch nicht einfach nur aus einer Verletzung der Rechte der Nutzer. Ein Widerspruch der Anwender gegen entsprechende Maßnahmen sei im Grunde nur durch einen kompletten Rückzug aus dem Netzwerk und der Löschung von App und Account möglich. Angesichts der dominanten Stellung des Messengers auf dem Kommunikations-Markt sei das aber mit gravierenden Einschnitten für den Verbraucher verbunden.
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