Es reicht: Gericht verdonnert Facebook zu 100.000 Euro Bußgeld
Schon vor längerer Zeit wurde das Social Network Facebook rechtskräftig verurteilt, weil seine Geschäftsbedingungen nicht klar und verständlich formuliert waren. Auf das Urteil reagierte das Unternehmen nur halbherzig und soll nun ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe zahlen.
In der Sache ging es um die Klauseln, mit denen sich der Konzern ein recht weitgehendes Nutzungsrecht an den Inhalten sichert, die von Anwendern auf die Plattform hochgeladen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagte erfolgreich gegen die Formulierungen im Kleingedruckten. Daraufhin gab es zwar Änderungen am Text, doch spiegelten diese nach Auffassung der Verbraucherschützer bei weitem nicht wider, was im Urteil verlangt wurde.
Im Januar beschwerte sich der Verband daher beim Landgericht Berlin über die Sachlage. Auch dort sah man das Problem und setzte jetzt ein Ordnungsgeld gegen Facebook fest. 100.000 Euro soll der Konzern jetzt an die Staatskasse zahlen. Auch wenn grundsätzlich noch die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht, ist dies doch ein klares Zeichen. Wohl auch angesichts dessen, dass eine Summe von bis zu 250.000 Euro möglich wäre, hat das Unternehmen bereits angekündigt, nicht weiter gegen die Strafe anzukämpfen.
Grundsätzlich ändert sich aber nichts daran, dass der Nutzer mit dem Abnicken der AGB weiter weitgehende Nutzungsrechte an Facebook überträgt. Dies ist aus Sicht des Unternehmens durchaus notwendig, da es sonst Probleme geben könnte, wenn Facebook etwa private Fotos in den Timelines der Kontakte anzeigt. Entscheidend ist allerdings aus Sicht der Verbraucherschützer und der Gerichte, dass den Nutzern auch klar vermittelt wird, worum es hier genau geht.
Im Januar beschwerte sich der Verband daher beim Landgericht Berlin über die Sachlage. Auch dort sah man das Problem und setzte jetzt ein Ordnungsgeld gegen Facebook fest. 100.000 Euro soll der Konzern jetzt an die Staatskasse zahlen. Auch wenn grundsätzlich noch die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht, ist dies doch ein klares Zeichen. Wohl auch angesichts dessen, dass eine Summe von bis zu 250.000 Euro möglich wäre, hat das Unternehmen bereits angekündigt, nicht weiter gegen die Strafe anzukämpfen.
Im Grundsatz notwendig
"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen", beklagte Klaus Müller vom VZBV-Vorstand. "Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert." Man könne nicht zulassen, dass rechtskräftige Entscheidungen einfach ausgesessen werden.Grundsätzlich ändert sich aber nichts daran, dass der Nutzer mit dem Abnicken der AGB weiter weitgehende Nutzungsrechte an Facebook überträgt. Dies ist aus Sicht des Unternehmens durchaus notwendig, da es sonst Probleme geben könnte, wenn Facebook etwa private Fotos in den Timelines der Kontakte anzeigt. Entscheidend ist allerdings aus Sicht der Verbraucherschützer und der Gerichte, dass den Nutzern auch klar vermittelt wird, worum es hier genau geht.
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