Facebook bekommt nun auch vom obersten Gericht eine mit
Sechs Jahre hat es gedauert, bis Verbraucherschützer nun auch eine höchstrichterliche Entscheidung gegen Facebook erwirken konnten. Das oberste deutsche Gericht hat klargestellt, dass das Social Network persönliche Daten von Nutzern nicht ohne deren Einwilligung für Werbezwecke nutzen darf.
Auslöser der ganzen Auseinandersetzung war der so genannte Friend Finder. Dieser wurde eingesetzt, um E-Mails an Anwender zu schicken, die noch nicht bei dem Dienst angemeldet waren, und diese für eine Mitgliedschaft zu werben. Dafür sollten schon angemeldete User ihr E-Mail-Adressbuch hochladen.
Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Inhaber der E-Mail-Adressen überhaupt nicht zugestimmt haben, von Facebook Einladungen geschickt zu bekommen und ihre Adressen überhaupt zu verarbeiten. Sie zogen vor Gericht und arbeiteten sich in den letzten Jahren durch die Instanzen. Jetzt gab ihnen auch der Bundesgerichtshof (BGH) Recht.
Im Angesicht ähnlich lautender Entscheidungen der vorhergehenden Instanzen hatte Facebook bereits Änderungen an dem fraglichen Verfahren vorgenommen. Seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), der die Klage geführt hatte, will man nun prüfen, ob die aktuelle Variante rechtskonform ist.
Auch wenn dies der Fall sein sollte, sehen die Verbraucherschützer doch etwas positives darin, den Fall bis zum BGH getrieben zu haben. Denn Facebook ist hier im Grunde nur ein Beispiel für eine Praxis, die auch bei anderen Diensten in ähnlicher Form läuft. Man gehe nun davon aus, dass die Entscheidung eine Signalwirkung auf entsprechende Angebote haben werde.
Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Inhaber der E-Mail-Adressen überhaupt nicht zugestimmt haben, von Facebook Einladungen geschickt zu bekommen und ihre Adressen überhaupt zu verarbeiten. Sie zogen vor Gericht und arbeiteten sich in den letzten Jahren durch die Instanzen. Jetzt gab ihnen auch der Bundesgerichtshof (BGH) Recht.
Im Angesicht ähnlich lautender Entscheidungen der vorhergehenden Instanzen hatte Facebook bereits Änderungen an dem fraglichen Verfahren vorgenommen. Seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), der die Klage geführt hatte, will man nun prüfen, ob die aktuelle Variante rechtskonform ist.
Auch wenn dies der Fall sein sollte, sehen die Verbraucherschützer doch etwas positives darin, den Fall bis zum BGH getrieben zu haben. Denn Facebook ist hier im Grunde nur ein Beispiel für eine Praxis, die auch bei anderen Diensten in ähnlicher Form läuft. Man gehe nun davon aus, dass die Entscheidung eine Signalwirkung auf entsprechende Angebote haben werde.
Ordnungsgeld beantragt
In einem zweiten Teil der Klage ging es außerdem um AGB-Klauseln, nach denen Facebook sich weitreichende Rechte an den Inhalten sichert, die von Anwendern in das Social Network hochgeladen werden. Auch hier bekam der VZBV Recht und die Entscheidung gilt bereits seit einiger Zeit. Das Unternehmen hat daraufhin zwar Änderungen an den Nutzungsbestimmungen vorgenommen, die aus Sicht der Kläger aber nicht weitreichend genug sind. Daher wurde nun ein Ordnungsgeld gegen das Unternehmen beantragt.
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