Auch das Bundeskartellamt geht jetzt auf Facebook los
Das Social Network Facebook steht nun hierzulande nicht nur von Seiten der Verbraucher- und Datenschützer unter Beschuss. Auch das Bundeskartellamt hat jetzt offiziell eine Untersuchung gegen das Unternehmen aus Kalifornien eingeleitet.
Auch hier geht es um die vielfach kritisierten Nutzungsbestimmungen. Das Bundeskartellamt will hier prüfen, ob diese in besonderem Zusammenhang zur dominanten Position des Konzerns im Bereich der sozialen Medien stehen. Zur Debatte steht also, ob die Klauseln in den Facebook-AGB dabei helfen, die marktbeherrschende Stellung zu zementieren oder ob das Zusammenspiel zwischen den AGB und der dominanten Position beispielsweise in der Werbevermarktung Vorteile bringt.
"Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Im Mittelpunkt stehe dabei, wie in den Nutzungsbestimmungen die Verwendung der Nutzerdaten durch Facebook geregelt ist.
Denn Facebook ist nicht nur mit Abstand der Marktführer bei den Social Networks und verfügt damit über beispiellose Möglichkeiten, Erkenntnisse aus der Analyse von Nutzerdaten zu gewinnen. Auch dort, wo diese besonders wichtig für das Geschäft sind - bei der Online-Werbung - gehört Facebook zu einer der größten Marktkräfte. Für das Bundeskartellamt bestehen "erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit" der aktuellen Form der Datenerhebung. Daher steht der Verdacht im Raum, dass Facebook hier mit Verstößen gegen das Datenschutzrecht einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vollzieht, um in der Werbevermarktung ordentlich zu punkten.
"Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Im Mittelpunkt stehe dabei, wie in den Nutzungsbestimmungen die Verwendung der Nutzerdaten durch Facebook geregelt ist.
Komplexes Missbrauchs-Potenzial
"Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden", führte Mundt aus.Denn Facebook ist nicht nur mit Abstand der Marktführer bei den Social Networks und verfügt damit über beispiellose Möglichkeiten, Erkenntnisse aus der Analyse von Nutzerdaten zu gewinnen. Auch dort, wo diese besonders wichtig für das Geschäft sind - bei der Online-Werbung - gehört Facebook zu einer der größten Marktkräfte. Für das Bundeskartellamt bestehen "erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit" der aktuellen Form der Datenerhebung. Daher steht der Verdacht im Raum, dass Facebook hier mit Verstößen gegen das Datenschutzrecht einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vollzieht, um in der Werbevermarktung ordentlich zu punkten.
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