Apple Music: Jetzt droht auch noch ein Wettbewerbs-Verfahren

Der Start des neuen Musik-Streamingdienstes von Apple verläuft nicht gerade glatt. Zu all den kleineren und größeren Problemen kommt nun vielleicht auch noch eine Untersuchung durch die Wettbewerbsbehörden auf den Betreiber zu. Diese haben den Verdacht, dass Apple die früher gestartete Konkurrenz über den Preis ins Abseits drängen will.
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Für den Nutzer ist auf den ersten Blick nichts Besonderes zu erkennen. Das neue Apple Music kostet mit seinen 9,99 Euro Abo-Gebühr im Monat ebenso viel wie die Premium-Mitgliedschaften bei verschiedenen anderen Anbietern. Der Teufel steckt aber wie immer im Detail. Denn wenn die Wettbewerber ihre zahlenden Kunden über Apples hauseigene Vertriebsplattform abkassieren, müssen sie dem Computer-Konzern einen Anteil abgeben.

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Seit jeher verlangt Apple eine Pauschale von 30 Prozent am Umsatz, wenn ein Produkt ober eine Dienstleistung über seinen Store verkauft wird. Für die Entwickler von Apps ist dies durchaus bequem - müssen sie sich doch im Gegenzug nicht um den riesigen Rattenschwanz kümmern, den Kreditkarten-Transaktionen und der Betrieb eines Online-Shops mit sich bringen. Ungünstig ist die Pauschale aber dann, wenn beispielsweise ein Abo überall zum gleichen Preis angeboten werden soll.

Will beispielsweise ein Streaming-Anbieter seinen Nutzern auf der iOS-Plattform ebenfalls den bequemen Weg einer Zahlung über seinen AppStore-Account anbieten, werden die 30 Prozent ebenfalls fällig. Während Apple für seinen Dienst so den vollen Betrag erhält, müssen die Konkurrenten also schon einmal mit wesentlich weniger Geld kalkulieren.

Die US-Handelsbehörde FTC will das gesamte Konstrukt daher einer genaueren Prüfung unterziehen. Damit wird zwar noch nicht offiziell ein Wettbewerbsverfahren eröffnet, doch kann sich das nun jederzeit ändern, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf verschiedene Quellen in der Branche. In der Sache hätten bereits Treffen mit verschiedenen anderen Streaming-Anbietern stattgefunden.


Ob in der Sache grundsätzlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, ist unter Experten strittig - denn die Konkurrenten Apples verfügen über verschiedene andere Wege, auf denen sie ihre Premium-Mitgliedschaften ziemlich erfolgreich verkaufen. Letztlich ist niemand gezwungen, über Apple abzurechnen. Doch gibt es in der Angelegenheit auch ein großes Aber: Apple hat durchaus einiges an Marktmacht und seine Kunden auch sehr eng an die iOS-Plattform gebunden, so dass es sich auch argumentieren ließe, dass die Konkurrenten hier über Gebühr benachteiligt werden.

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