Stromerzeuger darf nicht Kraftwerk heißen - meint die Band und klagt
Ein Gerät, das Strom liefert, soll nicht Kraftwerk heißen dürfen. So sieht es zumindest Ralf Hütter von der gleichnamigen deutschen Elektronik-Kultband und verklagte die Firma eZelleron, die unter dem Titel einen neuen Stomlieferanten für das Aufladen von Smartphones unterwegs vermarkten will.
In Anlehnung an die großen Fabriken, die elektrische Energie bereitstellen, sollte auch das kleine System den deutschen Namen Kraftwerk tragen. Die Band sieht darin allerdings eine Verletzung ihrer Marke, auch wenn dies auf den ersten Blick kaum schlüssig erscheint. Immerhin dürfte das Produkt tatsächlich eher mit Strom als mit Musik in Zusammenhang gebracht werden.
Hütter sieht dies allerdings anders. Laut seinen Ausführungen in der Klageschrift bestehe hier durchaus ein Bezug zu der Band, da das Produkt Geräte mit Strom versorgen soll, die - auch - Musik abspielen. Insofern sei anzunehmen, dass der Hersteller den Namen auch deshalb wählte, weil er darauf spekulieren kann, dass die Marke durch die Bekanntheit der Band bei potenziellen Kunden positiv besetzt ist, berichtete der Hollywood Reporter.
eZelleron ist eigentlich in Dresden zu Hause, die Registrierung als Firma erfolgte wegen der günstigen rechtlichen Grundlagen allerdings im US-Bundesstaat Delaware. Dort wurde nun auch die Klage eingereicht. Zumindest von sprachlicher Seite her dürfte die Prozessführung in den USA auch ein kleiner Vorteil für den Kläger sein, denn in Deutschland wäre es wohl sehr wahrscheinlich, dass Kraftwerk als allgemein gebräuchlicher Begriff für ein System zur Stromerzeugung eingestuft wird.
eZelleron hatte die Produktion seines Kraftwerk-Produktes gerade erst sehr erfolgreich mit einer Kickstarter-Kampagne angeschoben. Und das Interesse an dem Gerät ist durchaus berechtigt. Denn im Gegensatz zu mobilen Akkus ist man mit dem System komplett unabhängig vom Stromnetz und muss sich auch nicht wie bei einigen Brennstoffzellen Kartuschen mit Wasserstoff besorgen. Das portable Kraftwerk wird statt dessen schlicht mit Flüssig-Gas betrieben, das in Form von Dosen zum Auffüllen von Feuerzeugen oder für Camping-Kocher nahezu überall preiswert zu haben ist.
Hütter sieht dies allerdings anders. Laut seinen Ausführungen in der Klageschrift bestehe hier durchaus ein Bezug zu der Band, da das Produkt Geräte mit Strom versorgen soll, die - auch - Musik abspielen. Insofern sei anzunehmen, dass der Hersteller den Namen auch deshalb wählte, weil er darauf spekulieren kann, dass die Marke durch die Bekanntheit der Band bei potenziellen Kunden positiv besetzt ist, berichtete der Hollywood Reporter.
eZelleron ist eigentlich in Dresden zu Hause, die Registrierung als Firma erfolgte wegen der günstigen rechtlichen Grundlagen allerdings im US-Bundesstaat Delaware. Dort wurde nun auch die Klage eingereicht. Zumindest von sprachlicher Seite her dürfte die Prozessführung in den USA auch ein kleiner Vorteil für den Kläger sein, denn in Deutschland wäre es wohl sehr wahrscheinlich, dass Kraftwerk als allgemein gebräuchlicher Begriff für ein System zur Stromerzeugung eingestuft wird.
eZelleron hatte die Produktion seines Kraftwerk-Produktes gerade erst sehr erfolgreich mit einer Kickstarter-Kampagne angeschoben. Und das Interesse an dem Gerät ist durchaus berechtigt. Denn im Gegensatz zu mobilen Akkus ist man mit dem System komplett unabhängig vom Stromnetz und muss sich auch nicht wie bei einigen Brennstoffzellen Kartuschen mit Wasserstoff besorgen. Das portable Kraftwerk wird statt dessen schlicht mit Flüssig-Gas betrieben, das in Form von Dosen zum Auffüllen von Feuerzeugen oder für Camping-Kocher nahezu überall preiswert zu haben ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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