YouTube: Plötzliche Video-Sperrungen wegen Musik sind Geschichte
Google versucht nun endlich ein seit Jahren bestehendes Problem mit Musikrechten bei hochgeladenen Videos zu lösen. Zukünftig sollen Uploader nicht mehr damit rechnen müssen, dass ihr Clip plötzlich gesperrt wird, weil im Hintergrund zufällig ein geschütztes Musikstück zu hören ist.
Nach einigen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie hatte man bei Google schon vor einiger Zeit das Content ID-System entwickelt. Dieses durchforstet die hochgeladenen Videos automatisiert nach Musik und prüft, ob in dem jeweiligen Fall gegen die Rechte der Urheber oder deren Vertreter verstoßen wird. Die Folge dessen waren bereits mehrfach Schlagzeilen, nach denen plötzlich Clips von der Plattform verschwanden, weil in ihnen entsprechende Songs zu hören waren.
Zukünftig soll es hier einen anderen Weg geben, für den ein neues Feature in der YouTube Audio Library sorgt. Direkt beim Hochladen wird der jeweilige Clip dabei mit Content ID auf geschützte Musik untersucht. Ist solche in dem Video zu finden, bekommt der Uploader automatisch Informationen darüber, mit welchen Folgen er zu rechnen hat.
Und diese können recht variabel sein, da die Zeichen zwischen YouTube und der Musikindustrie schon seit einiger Zeit nicht mehr auf Konfrontation stehen. Zwar ist es immer noch möglich, dass Videos, in denen geschützte Musik zu hören ist, nun gar nicht erst freigegeben werden, doch das ist nicht mehr die einzige Option. Denn viele Rechteinhaber machen inzwischen auch von der Möglichkeit Gebrauch, dass bei entsprechenden Clips auch Werbung eingeblendet wird und der übliche Anteil an den Einnahmen auf den Anzeigenschaltungen an die jeweiligen Musikern oder Labels abgeführt wird.
YouTubern wird in der Audio Library auch die Möglichkeit geboten, schon nach Musiktiteln zu suchen, während sie ihr Video noch schneiden. Auch hier liefert die Plattform nun die entsprechenden Informationen. So können Inhalte-Anbieter sich beispielsweise dafür entscheiden, einen geschützten Song für die Untermalung ihres Videos zu verwenden, wenn dieser für eine werbefinanzierte Nutzung auf der Plattform freigegeben ist. Hier gilt es zu beachten, ob es regionale Beschränkungen gibt. Denn viele Stücke können zwar weltweit entsprechend genutzt werden - außer eben in Deutschland. Entsprechende Beispiele seht ihr in der Bildergalerie.
Allerdings besteht in solchen Fällen ein gewisses Restrisiko, dass die Rechteinhaber sich eines Tages dafür entscheiden, ihre Lizenzen abzuändern - etwa, wenn sie der Ansicht sind, dass die Beträge, die sie aus den Werbeeinblendungen erhalten zu gering sind. Für alle, die hier auf der sicheren Seite sein wollen, stellt YouTube in der Bibliothek auch eine breite Auswahl an Musik zur Verfügung, die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurde.
Zukünftig soll es hier einen anderen Weg geben, für den ein neues Feature in der YouTube Audio Library sorgt. Direkt beim Hochladen wird der jeweilige Clip dabei mit Content ID auf geschützte Musik untersucht. Ist solche in dem Video zu finden, bekommt der Uploader automatisch Informationen darüber, mit welchen Folgen er zu rechnen hat.
Und diese können recht variabel sein, da die Zeichen zwischen YouTube und der Musikindustrie schon seit einiger Zeit nicht mehr auf Konfrontation stehen. Zwar ist es immer noch möglich, dass Videos, in denen geschützte Musik zu hören ist, nun gar nicht erst freigegeben werden, doch das ist nicht mehr die einzige Option. Denn viele Rechteinhaber machen inzwischen auch von der Möglichkeit Gebrauch, dass bei entsprechenden Clips auch Werbung eingeblendet wird und der übliche Anteil an den Einnahmen auf den Anzeigenschaltungen an die jeweiligen Musikern oder Labels abgeführt wird.
YouTubern wird in der Audio Library auch die Möglichkeit geboten, schon nach Musiktiteln zu suchen, während sie ihr Video noch schneiden. Auch hier liefert die Plattform nun die entsprechenden Informationen. So können Inhalte-Anbieter sich beispielsweise dafür entscheiden, einen geschützten Song für die Untermalung ihres Videos zu verwenden, wenn dieser für eine werbefinanzierte Nutzung auf der Plattform freigegeben ist. Hier gilt es zu beachten, ob es regionale Beschränkungen gibt. Denn viele Stücke können zwar weltweit entsprechend genutzt werden - außer eben in Deutschland. Entsprechende Beispiele seht ihr in der Bildergalerie.
Allerdings besteht in solchen Fällen ein gewisses Restrisiko, dass die Rechteinhaber sich eines Tages dafür entscheiden, ihre Lizenzen abzuändern - etwa, wenn sie der Ansicht sind, dass die Beträge, die sie aus den Werbeeinblendungen erhalten zu gering sind. Für alle, die hier auf der sicheren Seite sein wollen, stellt YouTube in der Bibliothek auch eine breite Auswahl an Musik zur Verfügung, die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurde.
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