Urteil: Halbes Jahr Facebook-Verbot für Erpresser
In München ist ein junger Mann zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er mehrere Nutzerinnen bedroht, erpresst und sexuell missbraucht hatte. Untersagt ist ihm nun unter anderem die Nutzung Sozialer Netzwerke.
Der Täter musste schon einmal vor Gericht vorstellig werden, weil er Nutzer auf Facebook bedroht und beleidigt hatte. Damals beließ es das Gericht bei dem Jugendlichen aber noch mit einer Ermahnung - die allerdings überhaupt nicht half. In der Folge kam es zu heftigeren Attacken, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
In einem Fall drohte er beispielsweise einer Schülerin Gewalt durch die "Hells Angels" an, wenn sie seinen Wünschen nicht nachkommt. Aus Angst vor den Folgen einer Weigerung willigte die Betroffene schließlich ein, vor der Kamera ihres Smartphones zu masturbieren. Der Täter speicherte die Aufnahmen und veröffentlichte sie später auf Facebook.
Vergleichbare Folgen gab es auch für andere Opfer. So landeten auch pornographische Aufnahmen seiner Ex-Freundin in dem Sozialen Netzwerk. Im Zuge dessen beschimpfte er die jungen Frauen auch und veröffentlichte ihre Telefonnummern - verbunden mit der Aufforderung an Dritte, sie zu stalken. Daneben postete er in seinem Profil außerdem rassistische Parolen und ein Hakenkreuz-Bild - warum, konnte er vor Gericht nicht sagen.
Als Urteil stand letztlich eine Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren im Raum. Von dieser muss der Mann vier Wochen auf jeden Fall absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Nach einer Frist von sechs Monaten entscheidet das Gericht dann, wie weiter zu verfahren ist. Als Auflage muss der Verurteilte in dieser Zeit unter anderem komplett auf die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp verzichten. Weiterhin sind eine Sexualtherapie und 100 soziale Arbeitsstunden angeordnet. An zwei besonders stark betroffene Opfer müssen jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden.
In einem Fall drohte er beispielsweise einer Schülerin Gewalt durch die "Hells Angels" an, wenn sie seinen Wünschen nicht nachkommt. Aus Angst vor den Folgen einer Weigerung willigte die Betroffene schließlich ein, vor der Kamera ihres Smartphones zu masturbieren. Der Täter speicherte die Aufnahmen und veröffentlichte sie später auf Facebook.
Vergleichbare Folgen gab es auch für andere Opfer. So landeten auch pornographische Aufnahmen seiner Ex-Freundin in dem Sozialen Netzwerk. Im Zuge dessen beschimpfte er die jungen Frauen auch und veröffentlichte ihre Telefonnummern - verbunden mit der Aufforderung an Dritte, sie zu stalken. Daneben postete er in seinem Profil außerdem rassistische Parolen und ein Hakenkreuz-Bild - warum, konnte er vor Gericht nicht sagen.
Reifeverzögerungen beim Täter
Von einem psychologischen Gutachter wurden bei dem Täter Reifeverzögerungen und "schädliche Neigungen" festgestellt. Die Staatsanwaltschaft betonte vor Gericht die Folgen, die für die Opfer entstanden sind. Diese müssen sich teilweise in Therapie begeben, um die Ereignisse zu verarbeiten.Als Urteil stand letztlich eine Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren im Raum. Von dieser muss der Mann vier Wochen auf jeden Fall absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Nach einer Frist von sechs Monaten entscheidet das Gericht dann, wie weiter zu verfahren ist. Als Auflage muss der Verurteilte in dieser Zeit unter anderem komplett auf die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp verzichten. Weiterhin sind eine Sexualtherapie und 100 soziale Arbeitsstunden angeordnet. An zwei besonders stark betroffene Opfer müssen jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden.
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Christian Kahle
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