RedTube-Abmahnungen:
Hintermänner tauchen ab

In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen. Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.

Als die entsprechende Änderung im Handelsregister nun veröffentlicht wurde, zeigte sich auch, dass der bisherige Chef von The Archive ausgeschieden ist. Bei diesem handelte es sich um Philipp Wiik, einen deutschen Staatsbürger. Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. Dies war dem Blogger Klemens Kowalski aufgefallen, der den Fall schon seit einiger Zeit begleitet und sich nun fragt, ob der neue Firmenchef überhaupt weiß, was er dort für einen Posten übernommen hat.

Die Abmahnungen, die von der deutschen Kanzlei U+C an zahlreiche Nutzer verschickt wurden, basieren auf der Behauptung, dass diese ein Porno-Video bei RedTube abgerufen haben sollen, mit dessen Rechtewahrnehmung The Archive beauftragt ist. Die Anwälte gaben dabei an, mit der Durchsetzung der Interessen des Schweizer Unternehmens beauftragt worden zu sein.

Was sich genau im Hintergrund abspielte, ist allerdings noch unklar. So ist beispielsweise nicht bekannt, woher die IP-Adressen stammen, die zu den angeblichen Nutzern geführt haben sollen. Von den RedTube-Betreibern wurden diese zumindest nicht herausgegeben. Auch der genaue Weg der Beauftragung ist fraglich. Denn in der Abmahner-Szene ist es durchaus schon vorgekommen, dass nicht die Rechteverwalter selbst sich an Anwälte wandten, sondern andersherum. Justiziare, die in den Schreiben an die Nutzer ein leichtes Geschäft witterten, gingen von sich aus auf die Rechteinhaber zu und holten sich den Auftrag gegen das Versprechen einer Gewinnbeteiligung an Land.

Danke für den Hinweis an unseren Leser Thomas Fischer.
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