U+C räumt Probleme bei RedTube-Abmahnungen ein
Bei der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) ist man sich inzwischen durchaus bewusst, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Nutzer des Streaming-Portals RedTube Probleme verursachen könnte.
Das räumte der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus ein. Die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist", erklärte er.
Seine Kanzlei sieht er dabei allerdings nicht in der Pflicht. Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Dieses Unternehmen hatte die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und behauptet, das ihre Rechte an einem Pornofilm verletzt würden, wenn Nutzer diesen via RedTube anschauen. Sollten sich trotzdem Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sieht Urmann diese nach eigenen Angaben "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".
Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist. Hinzu kommt, dass das Abrufen des Videos als Stream mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht als Urheberrechtsverletzung zu betrachten ist.
Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten gegenüber dem Magazin, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadensersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt. Vor einem solchen Schritt schrecken die Abmahner offenbar zurück und setzen vermutlich darauf, dass ausreichend Nutzer aus Scham nicht zu einem Anwalt gehen und lieber den vergleichsweise geringen Betrag bezahlen.
Seine Kanzlei sieht er dabei allerdings nicht in der Pflicht. Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Dieses Unternehmen hatte die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und behauptet, das ihre Rechte an einem Pornofilm verletzt würden, wenn Nutzer diesen via RedTube anschauen. Sollten sich trotzdem Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sieht Urmann diese nach eigenen Angaben "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".
Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist. Hinzu kommt, dass das Abrufen des Videos als Stream mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht als Urheberrechtsverletzung zu betrachten ist.
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Christian Kahle
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