RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
Im Fall der RedTube-Abmahnungen haben die Akteure jetzt eine weitere Niederlage eingefangen. Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil gegen die Schweizer The Archive AG und die Anwälte der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C).
Das teilte der Rechtsanwalt Alexander Hufendiek mit, der wie eine ganze Reihe weiterer Juristen Feststellungsklagen erhoben hatte, mit denen die Unwirksamkeit der Abmahnungen und die Rechtslage beim Ansehen von Streams im Internet geklärt werden sollten. In einem der Fälle sollte gestern die Verhandlung vor dem Potsdamer Gericht stattfinden.
Wie Hufendiek ausführte, hätten U+C sich im Vorfeld schriftlich umgangreich gegen die Klage verteidigt. Zum gestrigen Termin erschien jedoch weder ein Vertreter von The Archive noch einer der sie vertretenden Anwälte - und dies obwohl der Verhandlungstermin schon mehrfach auf ihren Wunsch hin verschoben worden sei.
Das Gericht befasste sich nun trotzdem mit der Sache und "ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", so Hufendiek. Nach dem in Abwesenheit der Angeklagten ergangenen Urteil stehe vorerst fest, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen, die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
Der Fall hatte vor einiger Zeit für großes Aufsehen gesorgt. Tausende Nutzer hatten Abmahnungen erhalten, weil sie sich angeblich auf der US-Streaming-Plattform RedTube einen Porno-Clip angesehen haben sollen. Während die Abmahner wohl damit rechneten, dass den meisten Nutzern die Sache peinlich ist und sie versuchen mit der Zahlung der geforderten Summe aus der Welt zu schaffen, wehrten sich aber viele Anwender gegen die Ansprüche.
Abmahner tauchen nicht auf
Wie Hufendiek ausführte, hätten U+C sich im Vorfeld schriftlich umgangreich gegen die Klage verteidigt. Zum gestrigen Termin erschien jedoch weder ein Vertreter von The Archive noch einer der sie vertretenden Anwälte - und dies obwohl der Verhandlungstermin schon mehrfach auf ihren Wunsch hin verschoben worden sei.
Das Gericht befasste sich nun trotzdem mit der Sache und "ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", so Hufendiek. Nach dem in Abwesenheit der Angeklagten ergangenen Urteil stehe vorerst fest, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen, die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
Der Fall hatte vor einiger Zeit für großes Aufsehen gesorgt. Tausende Nutzer hatten Abmahnungen erhalten, weil sie sich angeblich auf der US-Streaming-Plattform RedTube einen Porno-Clip angesehen haben sollen. Während die Abmahner wohl damit rechneten, dass den meisten Nutzern die Sache peinlich ist und sie versuchen mit der Zahlung der geforderten Summe aus der Welt zu schaffen, wehrten sich aber viele Anwender gegen die Ansprüche.
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Christian Kahle
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