GVU-Strafanzeige nach Nennung von Piraterie-Seite
Die beiden großen Blätter Der Tagesspiegel und Die Zeit müssen sich offenbar auf eine Strafanzeige der GVU einstellen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stört sich an der bloßen Erwähnung einer URL.
Am vergangenen Wochenende hatte die Berliner Zeitung Der Tagesspiegel ein Interview mit dem Betreiber eines Piraterie-Portals veröffentlicht und dabei auch die Adresse der Seite offen angegeben. Wie Buchreport berichtet (via TorrrentFreak), soll die GVU deshalb Strafanzeige gegen den Holtzbrinck-Verlag (Tagesspiegel) sowie die Zeit-Verlagsgruppe (Zeit.de hat das Interview ebenfalls veröffentlicht) eingebracht.
Man wirft den beiden Medien "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" vor und das alleine deshalb, weil die URL der Seite genannt worden ist. Buchreport zitiert aus der Strafanzeige: "Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam." Für die GVU habe auch hinsichtlich einer "objektiven journalistischen Berichterstattung" keine "Notwendigkeit der direkten Nennung" bestanden.
Die GVU meint, dass Veröffentlichung der URL die Leser dazu animiere, das illegale Angebot in Anspruch zu nehmen. Offenbar wurden nicht nur die Verlage angezeigt, sondern auch der Autor des Interviews.
Die GVU ist sich selbst offenbar im Klaren darüber, dass die Angelegenheit eine "Prinzipiensache mit wenig Aussicht auf Erfolg" sei und vermerkt das auch in der Anzeige. Damit dürften die Urheberrecht-Wächter auch Recht haben, denn eine vergleichbare Angelegenheit wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits einmal und eindeutig zugunsten des journalistischen Mediums entscheiden.
Denn der Technik-Verlag Heise war vor einigen Jahren nämlich Mittelpunkt eines ganz ähnlichen Rechtsstreits, damals hatte die Musikindustrie gegen die Nennung einer URL, die zu einer Software zur Umgehung eines DVD-Kopierschutzes geführt hat, geklagt. Anfang 2012 hatte Heise dann in letzter Instanz Recht bekommen (das Gericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab), was wohl auch der GVU bekannt sein sollte bzw. dürfte.
Siehe auch: Musikindustrie scheitert endgültig mit Heise-Klage
Man wirft den beiden Medien "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" vor und das alleine deshalb, weil die URL der Seite genannt worden ist. Buchreport zitiert aus der Strafanzeige: "Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam." Für die GVU habe auch hinsichtlich einer "objektiven journalistischen Berichterstattung" keine "Notwendigkeit der direkten Nennung" bestanden.
Die GVU meint, dass Veröffentlichung der URL die Leser dazu animiere, das illegale Angebot in Anspruch zu nehmen. Offenbar wurden nicht nur die Verlage angezeigt, sondern auch der Autor des Interviews.
Die GVU ist sich selbst offenbar im Klaren darüber, dass die Angelegenheit eine "Prinzipiensache mit wenig Aussicht auf Erfolg" sei und vermerkt das auch in der Anzeige. Damit dürften die Urheberrecht-Wächter auch Recht haben, denn eine vergleichbare Angelegenheit wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits einmal und eindeutig zugunsten des journalistischen Mediums entscheiden.
Denn der Technik-Verlag Heise war vor einigen Jahren nämlich Mittelpunkt eines ganz ähnlichen Rechtsstreits, damals hatte die Musikindustrie gegen die Nennung einer URL, die zu einer Software zur Umgehung eines DVD-Kopierschutzes geführt hat, geklagt. Anfang 2012 hatte Heise dann in letzter Instanz Recht bekommen (das Gericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab), was wohl auch der GVU bekannt sein sollte bzw. dürfte.
Siehe auch: Musikindustrie scheitert endgültig mit Heise-Klage
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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