GVU-Trojaner droht nun mit Kinderpornographie
Der so genannte "GVU-Trojaner" tritt in immer neuen Variationen auf. Diesmal versucht der Schädling seinen Opfern mit einer weiteren Eskalationsstufe an Drohungen Geld aus den Taschen zu ziehen.
Eine entsprechende Warnung haben das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jetzt veröffentlicht. Der Trojaner ist dafür bekannt, dass er infizierte Rechner von Internetnutzern sperrt und eine Meldung mit dem Logo der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und des BSI auf dem Bildschirm anzeigt.
Diese Meldung enthält in der neuen Variante zusätzlich das Foto eines Mädchens, das vom BKA als jugendpornografische Darstellung eingeordnet wird. Der zentrale Vorwurf in dieser Meldung lautet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei. Dem Nutzer wird angeboten, seinen Rechner gegen Zahlung eines Bußgeldes wieder entsperren lassen zu können.
Die Malware ist erstmals im März 2012 im Internet aufgetaucht. Seitdem wurden die Betroffenen auf unterschiedlichsten Wegen dazu gedrängt, 50, 100 oder sogar 1.000 Euro für die angebliche Entsperrung ihres Rechners zu zahlen. "Diese neueste Version offenbart nun, dass denjenigen, die diese Schadsoftware in Umlauf bringen, offenbar jedes Mittel recht ist. Diese neue Entwicklung zeugt von einer ungeheuren Skrupellosigkeit dieser Kriminellen gegenüber allen Betroffenen", heißt es in einer Stellungnahme der GVU.
Die bei der Analyse des Schädlings beteiligten Organisationen raten dringend von einer Zahlung des geforderten Geldbetrags ab. Diese führen nämlich nicht zu einer Entsperrung des Rechners, sondern nur dazu, dass die Kriminellen hinter der Malware sich weiter bereichern können. Die GVU gibt auf ihrer Webseite verschiedene Tipps für Betroffene, die bereits gezahlt haben oder den Trojaner los werden wollen.
Diese Meldung enthält in der neuen Variante zusätzlich das Foto eines Mädchens, das vom BKA als jugendpornografische Darstellung eingeordnet wird. Der zentrale Vorwurf in dieser Meldung lautet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei. Dem Nutzer wird angeboten, seinen Rechner gegen Zahlung eines Bußgeldes wieder entsperren lassen zu können.
Die Malware ist erstmals im März 2012 im Internet aufgetaucht. Seitdem wurden die Betroffenen auf unterschiedlichsten Wegen dazu gedrängt, 50, 100 oder sogar 1.000 Euro für die angebliche Entsperrung ihres Rechners zu zahlen. "Diese neueste Version offenbart nun, dass denjenigen, die diese Schadsoftware in Umlauf bringen, offenbar jedes Mittel recht ist. Diese neue Entwicklung zeugt von einer ungeheuren Skrupellosigkeit dieser Kriminellen gegenüber allen Betroffenen", heißt es in einer Stellungnahme der GVU.
Die bei der Analyse des Schädlings beteiligten Organisationen raten dringend von einer Zahlung des geforderten Geldbetrags ab. Diese führen nämlich nicht zu einer Entsperrung des Rechners, sondern nur dazu, dass die Kriminellen hinter der Malware sich weiter bereichern können. Die GVU gibt auf ihrer Webseite verschiedene Tipps für Betroffene, die bereits gezahlt haben oder den Trojaner los werden wollen.
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