Karten: Google fängt die nächste Wettbewerbsklage
Der Suchmaschinenkonzern Google hat wegen der Gestaltung seiner Ergebnislisten jetzt auch in Großbritannien eine Wettbewerbsklage am Hals. Hier geht es diesmal um Anbieter von Kartendiensten.
Auf EU-Ebene wird bereits geprüft, ob Google seine eigenen Services in der Suchmaschine besser platziert als die Konkurrenz. Das britische Unternehmen Streetmap kommt nun mit einem ähnlichen Vorwurf daher und zieht vor den High Court in London. Damit wolle man das eigene Geschäft schützen und auch Aufmerksamkeit auf eine Vielzahl von kleinen Firmen lenken, die ihre eigenen Technologien aufgebaut haben und nun durch die Manipulation von Suchergebnissen durch Google geschädigt würden, erklärte Kate Sutton, die Geschäftsführerin der Firma, laut einem Bericht der Nachrichtenagentur 'Bloomberg'.
Insbesondere durch die Integration von Google Maps auf der ersten Trefferseite, wenn ein Nutzer nach einem bestimmten Ort sucht, würde jede Wahlmöglichkeit von Anfang an ausgeklammert, so die Kritik in der Klageschrift. Der Suchmaschinenkonzern gebe zwar vor, dass seine Algorithmen die Ergebnisse diskriminierungsfrei zusammenstellen, doch das Beispiel der Karten-Integration zeige nach Ansicht Suttons, dass es nicht nur allein auf die Position in den Trefferlisten ankommt.
Ginge es allein nach der Ergebnisliste, würde sich Streetmap wohl kaum zu beklagen haben. Bei der Suche nach Adressen in Großbritannien landet der Kartendienst regelmäßig auf der ersten Position. Darüber wird allerdings stets schon die Position des gesuchten Ortes in einer Google Maps-Karte angezeigt, so dass es für Anwender gar nicht mehr nötig ist, einen anderen Anbieter anzuklicken.
Wettbewerbsrechtlich stellt dies in Europa vor allem ein Problem dar, weil Google hier den Markt für die Websuche nahezu allein in Anspruch nehmen kann. Durch eine Integration anderer eigener Services in die Ergebnislisten können Konkurrenten so leicht einen Missbrauch der dominierenden Stellung konstruieren, da die Wettbewerber so faktisch kaum noch einen Zugang zu Anwendern finden, die via Google nach einer bestimmten Dienstleistung suchen.
Insbesondere durch die Integration von Google Maps auf der ersten Trefferseite, wenn ein Nutzer nach einem bestimmten Ort sucht, würde jede Wahlmöglichkeit von Anfang an ausgeklammert, so die Kritik in der Klageschrift. Der Suchmaschinenkonzern gebe zwar vor, dass seine Algorithmen die Ergebnisse diskriminierungsfrei zusammenstellen, doch das Beispiel der Karten-Integration zeige nach Ansicht Suttons, dass es nicht nur allein auf die Position in den Trefferlisten ankommt.
Ginge es allein nach der Ergebnisliste, würde sich Streetmap wohl kaum zu beklagen haben. Bei der Suche nach Adressen in Großbritannien landet der Kartendienst regelmäßig auf der ersten Position. Darüber wird allerdings stets schon die Position des gesuchten Ortes in einer Google Maps-Karte angezeigt, so dass es für Anwender gar nicht mehr nötig ist, einen anderen Anbieter anzuklicken.
Wettbewerbsrechtlich stellt dies in Europa vor allem ein Problem dar, weil Google hier den Markt für die Websuche nahezu allein in Anspruch nehmen kann. Durch eine Integration anderer eigener Services in die Ergebnislisten können Konkurrenten so leicht einen Missbrauch der dominierenden Stellung konstruieren, da die Wettbewerber so faktisch kaum noch einen Zugang zu Anwendern finden, die via Google nach einer bestimmten Dienstleistung suchen.
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