Google: Wildwuchs bei Datenanfragen durch Staaten

Der Trend geht weiterhin klar zu einem immer weiteren Ausbau der Überwachung von Internet-Nutzern durch Regierungen. Das ist das Fazit, dass der Suchmaschinenkonzern Google in seinem neuen Transparenzbericht zieht.
Datenschutz, Laptop, Augen
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Die Zahl der Anfragen, in denen staatliche Stellen Auskünfte über Nutzer anfordern habe weiterhin zugenommen. Auch die Menge der Verfügungen, Inhalte zu löschen, sind bei Google auf einem neuen Höchststand angekommen, teilte das Unternehmen mit.

Im Berichtszeitraum, den ersten sechs Monaten dieses Jahres, habe es demnach konkret 20.938 Anfragen staatlicher Stellen an Google gegeben, in denen Informationen über bestimmte Nutzer angefordert wurden. Davon waren insgesamt 34.614 verschiedene Accounts betroffen, berichtete Dorothy Chou, Senior Policy Analyst bei Google, in einem Blogbeitrag.

Angesichts dessen, dass Google zwar weltweit aktiv ist, die stärkste Verankerung aber dann doch im Heimatmarkt USA hat, kamen die meisten Anfragen auch von US-Regierungsstellen. 7.969 mal wandten sich Behörden oder Gerichte hier an das Unternehmen, das in 90 Prozent der Fälle dann auch Daten zurückschickte. Beim übrigen Teil der Anfragen widersprach man einer Übermittlung der Daten, weil diese nicht ausreichend rechtlich gedeckt war.

Deutlich anders stellt sich das Verhältnis in Deutschland dar. Hier erreichten Google im ersten Halbjahr 1.533 Anfragen, bei denen man nur in 39 Prozent der Fälle eine Rechtmäßigkeit gegeben sah und Daten zurückschickte. In gar keinem Fall gab Google hingegen in Ungarn, Russland und der Türkei Informationen über Nutzer heraus, weil die Anforderungen offensichtlich nicht rechtsstaatlichen Prinzipien folgten.

Im weltweiten Durchschnitt hält Google 47 Prozent der Anfragen für zulässig. Der Wert sei in den letzten Jahren immer weiter gefallen. Dies deutet darauf hin, dass Behörden immer stärker versuchen, möglichst einfach an Informationen über Nutzer zu gelangen, und sich dabei in vielen Fällen schlicht über die rechtlichen Vorgaben hinweg setzen. Hinsichtlich der Aufforderung zur Entfernung bestimmte Inhalte gebe es inzwischen auch Fälle, in denen dem Konzern schlicht gefälschte gerichtliche Verfügungen zugeschickt werden.
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