EU könnte Microsoft zu Strafzahlung verdonnern
Die Europäische Union hat im seit Jahren dauernden kartellrechtlichen Streit rund um die freie Browser-Wahl in Windows-Betriebssystemen dem Redmonder Unternehmen die Rute ins Fenster gestellt. Microsoft, so die EU, habe sich nicht an entsprechende Zusagen gehalten.
In einer Pressemitteilung auf 'Europa.eu' schreibt die Europäische Kommission, dass man Microsoft nun mitgeteilt habe, dass man "nach erster Prüfung zu dem vorläufigen Schluss gelangt ist, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist."
Laut EU habe man die 2009 festgelegten "Verpflichtungszusagen von Microsoft für rechtsverbindlich erklärt." Vorläufig vertrete man deshalb den Standpunkt, dass Microsoft es verabsäumt habe, "das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern."
Bei dem seit Jahren geführten Kartellstreit rund um den Microsoft-Browser Internet Explorer (IE) geht es um die freie Auswahl von Surf-Programmen: Bis die EU dem US-Unternehmen auf die Finger geklopft hat, wurde Windows mit einem vorinstallierten IE ausgeliefert. Daraufhin zwang die EU das Redmonder Unternehmen zum Einbau eines Auswahlfensters, das dem Nutzer die Möglichkeit gibt, von Beginn an auf alternative Programme wie Firefox, Chrome, Opera oder Safari zuzugreifen.
Dass die Angelegenheit wieder hochgekocht ist, liegt am zuvor erwähnten SP1 für Windows 7. Nach der Installation dieses Update-Pakets fehlte das Browserwahl-Fenster, Microsoft hat dies im vergangenen Sommer zugegeben und einen "technischen Fehler" als Grund angegeben. In einer Mitteilung damals betonte das Unternehmen, dass das keine Ausrede sein soll, sondern dass man bereit sei, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen. Microsoft hat nun vier Wochen Zeit auf die EU-Strafandrohung schriftlich oder mündlich zu reagieren.
Im Falle von Windows RT bzw. Windows 8 muss Microsoft hingegen keine EU-Ermittlungen befürchten: Wie 'Reuters' aktuell unter Berufung auf EU-Kommissar Joaquin Almunia meldet, haben die europäischen Wettbewerbshüter keinen Anlass gefunden, um diesbezüglich eine Untersuchung einzuleiten.
Laut EU habe man die 2009 festgelegten "Verpflichtungszusagen von Microsoft für rechtsverbindlich erklärt." Vorläufig vertrete man deshalb den Standpunkt, dass Microsoft es verabsäumt habe, "das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern."
Bei dem seit Jahren geführten Kartellstreit rund um den Microsoft-Browser Internet Explorer (IE) geht es um die freie Auswahl von Surf-Programmen: Bis die EU dem US-Unternehmen auf die Finger geklopft hat, wurde Windows mit einem vorinstallierten IE ausgeliefert. Daraufhin zwang die EU das Redmonder Unternehmen zum Einbau eines Auswahlfensters, das dem Nutzer die Möglichkeit gibt, von Beginn an auf alternative Programme wie Firefox, Chrome, Opera oder Safari zuzugreifen.
Dass die Angelegenheit wieder hochgekocht ist, liegt am zuvor erwähnten SP1 für Windows 7. Nach der Installation dieses Update-Pakets fehlte das Browserwahl-Fenster, Microsoft hat dies im vergangenen Sommer zugegeben und einen "technischen Fehler" als Grund angegeben. In einer Mitteilung damals betonte das Unternehmen, dass das keine Ausrede sein soll, sondern dass man bereit sei, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen. Microsoft hat nun vier Wochen Zeit auf die EU-Strafandrohung schriftlich oder mündlich zu reagieren.
Im Falle von Windows RT bzw. Windows 8 muss Microsoft hingegen keine EU-Ermittlungen befürchten: Wie 'Reuters' aktuell unter Berufung auf EU-Kommissar Joaquin Almunia meldet, haben die europäischen Wettbewerbshüter keinen Anlass gefunden, um diesbezüglich eine Untersuchung einzuleiten.
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