Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden
WikiLeaks-Gründer Julian Assange, gegen den in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen ermittelt wird, darf von Großbritannien ausgeliefert werden. Das hat das Höchstgericht in London vor kurzem bekannt gegeben.
Wie unter anderem die britische Tageszeitung 'The Guardian' auf ihrer Interseite berichtet, darf Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden. Der WikiLeaks-Gründer, der seit mehr als einem Jahr in Großbritannien unter Hausarrest steht, verlor damit auch in letzter Instanz, sein Berufungsantrag wurde abgewiesen.
Julian Assange wird wohl demnächst nach Schweden ausgeliefert werden
Laut Gerichtspräsident Nicholas Phillips habe man mit fünf zu zwei Stimmen entscheiden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der schwedische bzw. europäische Haftbefehl auch vor dem britischen Recht gültig ist. Wie 'Spiegel Online' schreibt, geht es um eine Besonderheit des schwedischen Rechts: Im skandinavischen Land dürfen nämlich Staatsanwälte selbst Haftbefehle ausstellen, in Großbritannien (wie auch den meisten Staaten) kann dies dagegen nur ein Richter tun.
Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens sah daran keinen Rechtskonflikt und befand, dass ein Staatsanwalt auch im Sinne des heimischen Rechts eine richterliche Instanz darstellt. Der schwedische Haftbefehl ist also auch im Hinblick auf britische Gesetze rechtmäßig.
Assange und seine Anwälte haben nun allerdings erneut 14 Tage Zeit, einen weiteren Antrag auf Neuaufnahme einzureichen bzw. die heutige Entscheidung anzufechten. In dieser Zeit darf der Beschuldigte auch nicht nach Schweden ausgeliefert werden.
Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Urteilbegründung mehrfach das so genannte "Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge", das die Verträge zwischen zwei Staaten regelt, vorkommt. Während den Verhandlungen selbst kam es aber nicht zur Sprache, was von den Assange-Verteidigern nun angefochten werden könnte.
Sollte dieser Antrag auf erneute Neuaufnahme abgewiesen werden (bzw. von den Assange-Anwälten gar nicht eingereicht werden), dann bleibt dem WikiLeaks-Gründer nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Allerdings ist nicht klar, ob dieser den Fall überhaupt annimmt. Selbst wenn: Eine Auslieferung nach Schweden könnte ein derartiges EU-Verfahren gar nicht verhindern, da beide Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben.
Julian Assange wird wohl demnächst nach Schweden ausgeliefert werden
Laut Gerichtspräsident Nicholas Phillips habe man mit fünf zu zwei Stimmen entscheiden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der schwedische bzw. europäische Haftbefehl auch vor dem britischen Recht gültig ist. Wie 'Spiegel Online' schreibt, geht es um eine Besonderheit des schwedischen Rechts: Im skandinavischen Land dürfen nämlich Staatsanwälte selbst Haftbefehle ausstellen, in Großbritannien (wie auch den meisten Staaten) kann dies dagegen nur ein Richter tun.
Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens sah daran keinen Rechtskonflikt und befand, dass ein Staatsanwalt auch im Sinne des heimischen Rechts eine richterliche Instanz darstellt. Der schwedische Haftbefehl ist also auch im Hinblick auf britische Gesetze rechtmäßig.
Assange und seine Anwälte haben nun allerdings erneut 14 Tage Zeit, einen weiteren Antrag auf Neuaufnahme einzureichen bzw. die heutige Entscheidung anzufechten. In dieser Zeit darf der Beschuldigte auch nicht nach Schweden ausgeliefert werden.
Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Urteilbegründung mehrfach das so genannte "Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge", das die Verträge zwischen zwei Staaten regelt, vorkommt. Während den Verhandlungen selbst kam es aber nicht zur Sprache, was von den Assange-Verteidigern nun angefochten werden könnte.
Sollte dieser Antrag auf erneute Neuaufnahme abgewiesen werden (bzw. von den Assange-Anwälten gar nicht eingereicht werden), dann bleibt dem WikiLeaks-Gründer nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Allerdings ist nicht klar, ob dieser den Fall überhaupt annimmt. Selbst wenn: Eine Auslieferung nach Schweden könnte ein derartiges EU-Verfahren gar nicht verhindern, da beide Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben.
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