Wikileaks-Gründer Julian Assange legt Berufung ein

Kurz vor dem Ablauf der aufgestellten 14-Tage-Frist hat sich der Gründer des Whistleblowing-Plattform Wikileaks dazu entschlossen, Berufung gegen eine kürzlich getroffene Gerichtsentscheidung einzulegen.
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Es geht dabei um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers von Großbritannien nach Schweden. Gegen diese Entscheidung hat Assange nun laut einem veröffentlichten Bericht des britischen Online-Portals 'The Register' Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in London in dritter Instanz eingelegt.

Mit der Entscheidung des High Court in London zeigen sich Assange und seine zugehörigen Anwälte nicht zufrieden und wollen den Fall daher vom Supreme Court, dem höchsten Gericht in Großbritannien, beurteilen lassen. Damit es zu dieser Berufung kommen kann, muss zunächst die große öffentliche Bedeutung des Falles nachgewiesen werden. Die zugehörige Anhörung soll am 5. Dezember stattfinden.

Ob sich der Supreme Court überhaupt mit dieser Angelegenheit befassen wird, steht gegenwärtig noch nicht fest. Eine zugehörige Stellungnahme liegt jedenfalls noch nicht vor. Sollte das höchste Gericht den Fall ablehnen, so droht Assange eine Auslieferung nach Schweden innerhalb von zehn Tagen.

Zwei Schwedinnen werfen dem Gründer der Whistleblowing-Plattform sexuelle Belästigung und in einem Fall Vergewaltigung vor. Julian Assange bestreitet diese Anschuldigungen. Er hatte stets betont, dass seine Beziehungen zu den beiden Frauen einvernehmlich waren.
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