Klage gegen Werbe-Skipper in Cloud-Videorecordern
Eine Reihe von TV-Sendern haben den zweitgrößten Anbieter von Satelliten-Fernsehen in den USA, Dish Network, verklagt. In dem Rechtsstreit geht es um die "AutoHop"-Funktion in dem von Dish angebotenen Cloud-Videorecorder-Dienst, mit denen in aufgezeichneten Sendungen die Werbung übersprungen werden kann.
Seit dem 10. Mai bietet Dish seinen Kunden den Service "Primetime Anytime" an. Über diesen lassen sich Sendungen nach Wahl in der Cloud aufzeichnen und zu einem späteren Zeitpunkt abrufen. Die Werbespots werden dabei auf Wunsch automatisch aus der Aufnahme herausgeschnitten. Nach Ansicht der Fernsehsender stellt dies eine Verletzung ihres Copyrights dar, berichtet das 'Wall Street Journal'.
Vergleichbare Funktionen gibt es in stationären digitalen Videorecordern schon seit geraumer Zeit. Hier stellt sich die Rechtslage so dar, dass der Nutzer durch die Aktivierung des entsprechenden Features die Werbung in seiner eigenen Aufzeichnung herausschneidet.
Bei dem Cloud-Angebot geschieht dies aber formal durch den Distributor, der zwischen dem Sender und dem Zuschauer steht. Diesem steht nach Ansicht der TV-Sender aber nicht das Recht zu, in die übertragenen Inhalte einzugreifen. Während es in diesem Fall von den Kunden sicher ein wünschenswerter Service ist, wäre es rein formaljuristisch gesehen aber auch nichts anderes, wenn ein Internet-Provider in die von ihm zum Nutzer übertragenen Inhalte eingreift und diese nach seinen Vorstellungen manipuliert.
Der in der Reihe der Kläger stehende Sender Fox führt außerdem lizenzrechtliche Fragen ins Feld. Bei "Primetime Anytime" handle es sich demnach quasi um einen Video-on-demand-Service, für den Dish keine Lizenzrechte hat. Des weiteren bringt Fox auch den weit größeren Rahmen der Klage auf den Punkt: Man fürchtet, dass ein solches Feature letztlich geeignet ist, das werbefinanzierte Fernsehen "endgültig zu zerstören".
Dish reagierte auf die rechtlichen Schritte der Fernsehsender, zu denen neben Fox auch NBC und CBS gehören, mit einer Feststellungsklage, durch die der Sachverhalt vom Gericht bewertet werden soll.
Vergleichbare Funktionen gibt es in stationären digitalen Videorecordern schon seit geraumer Zeit. Hier stellt sich die Rechtslage so dar, dass der Nutzer durch die Aktivierung des entsprechenden Features die Werbung in seiner eigenen Aufzeichnung herausschneidet.
Bei dem Cloud-Angebot geschieht dies aber formal durch den Distributor, der zwischen dem Sender und dem Zuschauer steht. Diesem steht nach Ansicht der TV-Sender aber nicht das Recht zu, in die übertragenen Inhalte einzugreifen. Während es in diesem Fall von den Kunden sicher ein wünschenswerter Service ist, wäre es rein formaljuristisch gesehen aber auch nichts anderes, wenn ein Internet-Provider in die von ihm zum Nutzer übertragenen Inhalte eingreift und diese nach seinen Vorstellungen manipuliert.
Der in der Reihe der Kläger stehende Sender Fox führt außerdem lizenzrechtliche Fragen ins Feld. Bei "Primetime Anytime" handle es sich demnach quasi um einen Video-on-demand-Service, für den Dish keine Lizenzrechte hat. Des weiteren bringt Fox auch den weit größeren Rahmen der Klage auf den Punkt: Man fürchtet, dass ein solches Feature letztlich geeignet ist, das werbefinanzierte Fernsehen "endgültig zu zerstören".
Dish reagierte auf die rechtlichen Schritte der Fernsehsender, zu denen neben Fox auch NBC und CBS gehören, mit einer Feststellungsklage, durch die der Sachverhalt vom Gericht bewertet werden soll.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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