Kino.to-Programmierer zu vier Jahren Haft verurteilt
Bastian P., der Chefprogrammierer des vor knapp einem Jahr von den Behörden geschlossenen Streaming-Portals Kino.to, ist heute vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Wie unter anderem 'Welt Online' unter Berufung auf die Nachrichtenagentur 'dpa' vermeldet, ist Bastian P. heute in Leipzig zu einer fast vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damit folgte das Landgericht (fast gänzlich) der Forderung der Staatsanwaltschaft, diese hatte vier Monate mehr gefordert.
Der 29-jährige ehemalige Philosophie- und Informatikstudent hatte Ende März ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Behörden viele Details zu seiner Tätigkeit beim im Vorjahr geschlossenen Streaming-Portal verraten. Sein Kooperationswille war wohl auch ausschlaggebend dafür, dass das Strafmaß reduziert worden ist, ursprünglich drohte P. eine Haft von fünf Jahren.
Ob er die Haftstrafe tatsächlich im Gefängnis absitzen muss, ist nicht bekannt. Das Leipziger Gericht hatte ursprünglich angekündigt, dass man nach seinem umfassenden Geständnis die Möglichkeit für offenen Vollzug überprüfen werde.
Bastian P. wurden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen vorgeworfen, er galt als einer der Drahtzieher des Portals, das Anfang Juni 2011 unter Federführung der Staatsanwaltschaft Dresden nach zahlreichen zeitgleich durchgeführten Razzien in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden vom Netz genommen worden ist.
Der 29-jährige ehemalige Philosophie- und Informatikstudent hatte Ende März ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Behörden viele Details zu seiner Tätigkeit beim im Vorjahr geschlossenen Streaming-Portal verraten. Sein Kooperationswille war wohl auch ausschlaggebend dafür, dass das Strafmaß reduziert worden ist, ursprünglich drohte P. eine Haft von fünf Jahren.
Ob er die Haftstrafe tatsächlich im Gefängnis absitzen muss, ist nicht bekannt. Das Leipziger Gericht hatte ursprünglich angekündigt, dass man nach seinem umfassenden Geständnis die Möglichkeit für offenen Vollzug überprüfen werde.
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