Apple attackiert Google und geht gegen Nexus vor
Was die so genannten FRAND-Patente betrifft, plädiert Apple auf der einen Seite für eine Reform des (europäischen) Patentrechts. Auf der anderen Seite geht das muntere Klagen weiter. Jetzt geht Apple direkt gegen Googles Galaxy Nexus vor.
Google war bisher (mehr oder weniger) unbeteiligter Dritter in den Patentauseinandersetzungen der vergangenen Monate, die gerichtlichen Streitigkeiten betrafen vor allem die Android-Partner und -Hersteller. Nun schaltet Apple einen Gang höher und fordert in den USA eine einstweilige Verfügung gegen Google. Genauer gesagt geht es um das Google-Handy Galaxy Nexus. Das wird zwar von Samsung produziert, offiziell läuft es aber unter der Flagge des Suchmaschinenriesen.
Das US-Patent der 'Slide to Unlock'-Funktion wurde Apple vergangenen Oktober zugesprochen
Konkret geht es dem Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino um vier Patente, die Google verletzen soll, berichtet Florian Müllers Blog 'FOSS Patents'. Eines der umstrittenen Patente betrifft die "Slide to Unlock"-Funktion. Nach Ansicht von Apple ist dieser Mechanismus zum Entsperren eines Smartphone-Bildschirms beim Galaxy Nexus zu ähnlich.
Siehe auch: Google Galaxy Nexus mit Android 4.0 vorgestellt
Das entsprechende Patent wurde Apple vergangenen Herbst zugesprochen (allerdings schon im Dezember 2005 eingereicht). Schon Ende Oktober 2011 war die aktuelle Klage vorhersehbar, da dies eine Funktion ist, die praktisch alle Android-Geräte betrifft. Besonders problematisch für Google und Co.: Die Formulierung, die die US-Patentbehörde gewählt hat, ist äußerst vage.
"Ein Gerät mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm kann mittels Gesten entsperrt werden, die auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm ausgeführt werden. Das Gerät wird entsperrt, wenn der Kontakt mit dem Bildschirm mit einer vordefinierten Geste übereinstimmt", heißt es unter anderem im offiziellen Dokument der US-Patenthüter.
Die drei anderen Punkte der Apple-Klage: Ein Patent betrifft (vereinfacht gesprochen) die Umwandlung von Daten zu Aktionen. Dabei handelt es sich um jenes Schutzrecht, mit dem Apple neulich ein US-Importverbot gegen HTC erwirken konnte. Außerdem geht es um eine Suchfunktion, die mehrere Quellen kombiniert (und auch im Zusammenhang mit Siri steht) sowie ein Patent zum automatischen Vervollständigen von Wörtern.
Im WinFuture-Preisvergleich: Galaxy Nexus i9250 16GB
Siehe auch: WinFuture-Jahresrückblick: Hass! Hass! Hass!
Das US-Patent der 'Slide to Unlock'-Funktion wurde Apple vergangenen Oktober zugesprochen
Konkret geht es dem Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino um vier Patente, die Google verletzen soll, berichtet Florian Müllers Blog 'FOSS Patents'. Eines der umstrittenen Patente betrifft die "Slide to Unlock"-Funktion. Nach Ansicht von Apple ist dieser Mechanismus zum Entsperren eines Smartphone-Bildschirms beim Galaxy Nexus zu ähnlich.
Siehe auch: Google Galaxy Nexus mit Android 4.0 vorgestellt
Das entsprechende Patent wurde Apple vergangenen Herbst zugesprochen (allerdings schon im Dezember 2005 eingereicht). Schon Ende Oktober 2011 war die aktuelle Klage vorhersehbar, da dies eine Funktion ist, die praktisch alle Android-Geräte betrifft. Besonders problematisch für Google und Co.: Die Formulierung, die die US-Patentbehörde gewählt hat, ist äußerst vage.
"Ein Gerät mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm kann mittels Gesten entsperrt werden, die auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm ausgeführt werden. Das Gerät wird entsperrt, wenn der Kontakt mit dem Bildschirm mit einer vordefinierten Geste übereinstimmt", heißt es unter anderem im offiziellen Dokument der US-Patenthüter.
Die drei anderen Punkte der Apple-Klage: Ein Patent betrifft (vereinfacht gesprochen) die Umwandlung von Daten zu Aktionen. Dabei handelt es sich um jenes Schutzrecht, mit dem Apple neulich ein US-Importverbot gegen HTC erwirken konnte. Außerdem geht es um eine Suchfunktion, die mehrere Quellen kombiniert (und auch im Zusammenhang mit Siri steht) sowie ein Patent zum automatischen Vervollständigen von Wörtern.
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