Datenschützer will "Gefällt mir"-Button verbieten
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat alle Betreiber von Webseiten in ihrem Geltungsbereich aufgefordert, die Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den "Gefällt mir"-Button von ihren Webseiten zu entfernen.
"Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen", hieß es in einer Stellungnahme.
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine Rückmeldung an den Betreiber zur Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook werde so eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.
Nach Angaben der Datenschützer erfolge keine hinreichende Information der betroffenen Nutzer. Diesen würde kein Wahlrecht zugestanden, die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten außerdem nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, hieß es weiter.
"Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren", so die Forderung des ULD. Erfolge dies nicht bis Ende September, werde man weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen sowie Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Die maximale Bußgeldhöhe liegt laut dem ULD im vorliegenden Fall bei 50.000 Euro.
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine Rückmeldung an den Betreiber zur Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook werde so eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.
Nach Angaben der Datenschützer erfolge keine hinreichende Information der betroffenen Nutzer. Diesen würde kein Wahlrecht zugestanden, die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten außerdem nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, hieß es weiter.
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