Drohung gegen "Gefällt mir"-Nutzer bekräftigt
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
"Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseiten-Betreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD - wie angekündigt - ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten", sagte Weichert.
Das Ziel sei die Verwirklichung des Datenschutzes, es gehe nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Das ULD stehe mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und "Gefällt mir"-Buttons derzeit nicht in Frage kommt.
Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung von Informationen in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz wies darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.
Das ULD äußerte sich hoffnungsvoll, dass Facebook-Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt würden. "Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel", so Weichert.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
"Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseiten-Betreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD - wie angekündigt - ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten", sagte Weichert.
Das Ziel sei die Verwirklichung des Datenschutzes, es gehe nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Das ULD stehe mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und "Gefällt mir"-Buttons derzeit nicht in Frage kommt.
Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung von Informationen in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz wies darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.
Das ULD äußerte sich hoffnungsvoll, dass Facebook-Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt würden. "Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel", so Weichert.
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