Gericht: Julian Assange darf ausgeliefert werden
Das Urteil kann von Assanges Anwälten angefochten werden. Dafür verbleibt ihnen ein Zeitraum von sieben Tagen. Man habe bereits die Entscheidung gefällt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hieß es. Bis ein endgültiges Urteil gefällt ist, bleibt der Wikileaks-Sprecher unter noch näher zu bestimmenden Auflagen auf freiem Fuß und muss nicht in Auslieferungshaft.
Die schwedische Justiz hatte den Auslieferungsantrag gestellt, weil sie wegen sexuellem Missbrauchs in zwei Fällen gegen Assange ermittelt. Ein Verfahren wurde noch nicht eröffnet. Mit der Auslieferung soll vorerst lediglich sichergestellt werden, dass der Beschuldigte einer Vorladung zur Vernehmung nachkommt.
Das Tauziehen um die Auslieferung vor britischen Gerichten dauert bereits seit drei Monaten an. Assanges Anwälte hatten im Zuge der Verhandlungen argumentiert, dass die Vorwürfe lediglich vorgeschoben sind und es eigentlich darum gehe, Wikileaks die weitere Arbeit zu erschweren.
Der Richter Howard Riddle wollte in seiner Entscheidung nicht darauf eingehen, ob die Vorwürfe aus seiner Sicht gerechtfertigt sind. Er erklärte ausdrücklich, dass der richtige Ort zur Klärung des Sachverhalts ein schwedisches Gericht sei.
Allerdings dürfte noch einige Zeit vergehen, bis dies möglich ist. Assanges Anwälte wollen nicht nur die Möglichkeiten des britischen Justizsystems ausschöpfen, sondern notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um eine Auslieferung zu verhindern.
Hintergrund: Wikileaks: Hintergründe, Enthüllungen & Konflikte
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Christian Kahle
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