Frankreich: Three Strikes-Gesetz erneut unterwegs
Nachdem die erste Fassung des Gesetzes vom Verfassungsrat gekippt wurde, nahm man einige Veränderungen vor. So soll jetzt nicht mehr allein eine Behörde darüber entscheiden, wem der Internet-Zugang gekappt wird, sondern auch ein Richter wird mit einbezogen.
Das neue Gesetz umfasst allerdings nicht nur Sperrungen des Internetzugangs für mutmaßliche Wiederholungstäter. Auch Geld- und Gefängnisstrafen sind für schwerere Fälle vorgesehen. Allerdings tritt das Gesetz nach der heutigen Abstimmung noch nicht in Kraft.
Bevor dies der Fall ist, muss noch eine zweite Lesung mit einer weiteren Abstimmung erfolgen. Außerdem soll eine Kommission prüfen, ob Kritikpunkte der Opposition eingearbeitet werden können. Die Sozialisten im französischen Parlament kündigten außerdem bereits an, auch gegen die Neufassung vor dem Verfassungsrat zu klagen.
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Christian Kahle
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