Frankreich: Three Strikes sind endgültig beschlossen
Usern, die mehrfach wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Plattformen auffallen, wird dann der Internet-Zugang gesperrt. Dies erfolgt durch die Behörde "Haute autorite pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet" (HADOPI).
Diese soll im November gegründet werden und Anfang 2010 mit ihrer Arbeit beginnen. Sie schickt Internet-Nutzern, die mit Urheberrechtsverletzungen auffallen zuerst zwei Verwarnungen zu. Wird der Anwender ein drittes Mal auffällig, übergibt sie die Sache an einen Richter und beantragt einen Sperrungs-Beschluss, teilte das französische Kulturministerium mit, dem die Behörde unterstellt ist.
Neben der Sperrung können explizit auch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. In diesem drohen den Anwendern dann bis zu 300.000 Euro Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Gegner des Gesetzes wollen nun versuchen, es erneut vor dem Verfassungsgericht zu kippen. Sie bemängeln, dass die Richterentscheidung zur Sperrung ohne Anhörung des Beschuldigten im Schnellverfahren erfolgt. Außerdem könne von einer IP-Adresse nur auf einen bestimmten Anschluss, nicht aber auf einen einzelnen Nutzer geschlossen werden. Die Sperrung könnte also auch jemanden treffen, der selbst gar nichts Falsches getan hat, was wiederum dessen Grundrechte einschränken würde.
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Christian Kahle
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