"Three Strikes": Frankreich versucht es noch einmal
Nachdem das bereits beschlossene HADOPI-Gesetz, dass die so genannte Three Strikes-Methode umfasste, von Verfassungsgericht gekippt wurde, besserte man nun an den Kritikpunkten nach und bringt die Regelung als Erweiterung des neuen Internet-Gesetzes auf den Weg. Der französische Senat hat der Regelung nun bereits mit einfacher Mehrheit zugestimmt.
Einer der Hauptkritikpunkte der Verfassungsrichter war es, dass die Strafe gegen den Internet-Nutzer von einer Behörde und nicht etwa einem Richter beschlossen werden sollte. Dies wurde nun geändert. Wird ein Nutzer wiederholt bei Urheberrechtsverletzungen erwischt und reagiert nicht auf Verwarnungen, wird ein vereinfachtes und beschleunigtes Strafverfahren eingeleitet.
Als Vorbild dient dabei eine vergleichbare Regelung bei zu schnellem Fahren. Der jeweilige Richter kann die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr anordnen. Die Gebühr für den Zugang muss der betroffene Nutzer dann aber weiterhin zahlen.
Wird der Nutzer während einer laufenden Sperre erneut bei einer Urheberrechtsverletzung erwischt, droht ihm eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Auch weiterführende strafrechtliche Verfahren sind möglich. Die HADOPI wird auch unter den Maßgaben des neuen Gesetzes eingerichtet. Sie soll die Ermittlungsarbeit übernehmen und Richtern Material zum jeweiligen Fall zukommen lassen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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