Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten
Der Oberste Gerichtshof hat mit einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Provider die Daten ihrer Kunden nicht an die "Urheberrechtsindustrie" herausgeben müssen, sofern diese dynamsche IP-Adressen nutzen. Der LSG wurde damit eine Absage erteilt. Sie wollte die Identität einiger angeblicher Filesharer in Erfahrung bringen.
Als Begründung wurde angegeben, dass die gesuchten Daten vom Provider gar nicht gespeichert werden dürfen. Vorinstanzen hatten noch zu Gunsten des Rechteverwerters entschieden. Nun muss die LSG rund 18.000 Euro an Tele2 zahlen, die Kosten für das Verfahren.
Der Oberste Gerichtshof setzte sich mit der Entscheidung über eine EU-Informations-Richtlinie hinweg, in der die Auskunftsverpflichtung geregelt ist. Welche Auswirkungen dies haben wird, ist noch nicht abzusehen.
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Michael Diestelberg
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