UK: Rechteverwerter will Provider zur Kasse bitten
In einem neuen Strategiepapier wird vorgeschlagen, dass eine entsprechende Gebühr eingeführt wird, die sich aus dem Volumen an urheberrechtlich geschützten Werken berechnet, das über die jeweiligen Netzwerke zwischen den Usern ausgetauscht wird.
Indirekt wirft man den Netzbetreibern vor, mit dem Ausbau immer höherer Bandbreiten, dem illegalen Austausch von Dateien über Peer-to-Peer-Netze Vorschub zu leisten und den Content-Anbietern so zu schaden.
Die PRS fordert daher, dass in der aktuell diskutierten Neufassung des "Digital Economy Act" auch eine Regelung eingeführt wird, wonach das Tauschvolumen in den Netzen der jeweiligen Provider regelmäßig geschätzt wird.
Dafür soll die britische Regulierungsbehörde Ofcom zuständig sein. Abhängig davon sollen die Netzbetreiber dann eine Urheberrechtsgebühr abführen, die an die Kreativschaffenden verteilt wird - ähnlich wie es hierzulande bei den Urheberabgaben auf Datenträger geschieht.
Eine solche Regelung würde aber direkt in die Netzneutralität eingreifen. Das erwartet auch die PRS: Sie geht davon aus, dass die Provider, die einen vollwertigen Internet-Zugang anbieten, dann die zusätzlichen Kosten auf ihre Kunden umlegen werden. Billiger würden dann Netzzugänge zu haben sein, bei denen beispielsweise die Verwendung von P2P-Protokollen blockiert ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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