Schweden: The Pirate Bay muss vorerst nicht zahlen
Die Musikindustrie hatte nach einem Urteil zu Ungunsten der Webseite gefordert, dass die Betreiber für jeden weiteren Tag, den das Angebot weiterhin verfügbar ist, eine Geldbuße zahlen müssen. Diese Forderung wies das zuständige Berufungsgericht nun zurück.
Nach Ansicht der Anwälte der Musikindustrie müsste The Pirate Bay aufgrund des Urteils aus erster Instanz abgeschaltet oder die Links auf Torrent-Dateien, die den Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichen, entfernt werden, bis eine höhere Instanz eine anderslautende Entscheidung trifft.
Die Richterin Caroline Hindmarsh führte aus, dass sie erst eine Anhörung mit den Angeklagten durchführen will, bevor sie irgendwelche weitergehenden Schritte unternimmt. "Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Sachverhalt handelt, wo man umgehend aktiv werden muss", sagte sie.
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