The Pirate Bay: Keine Neuauflage des Verfahrens
Nach Angaben des schwedischen Nachrichtenportals 'The Local' teilte Berufungsrichter Anders Eka gegenüber örtlichen Medien mit, dass man keine Interessenskonflikte sehe und deshalb der Einspruch der Angeklagten abgelehnt werden müsse. Das bloße Vertreten der "Prinzipien des Urheberrechts" könne nicht als Befangenheit angesehen werden.
Nur wenige Tage nach der Verurteilung von Frederik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen hatten deren Anwälte dem in dem Verfahren vorsitzenden Richter Befangenheit vorgeworfen. Der Richter sei voreingenommen, weil er Beziehungen zu schwedischen Vereinigungen zum Schutz des Urheberrechts hat.
Den Betreibern von The Pirate Bay und ihrem Geldgeber Lundström drohen nun jeweils ein Jahr Haft und eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet insgesamt gut 2,7 Millionen Euro. Sie bleiben unterdessen weiter auf freiem Fuß und bisher ist unklar, welche konkreten Auswirkungen die Ablehnung der Berufung haben wird.
Der Tracker The Pirate Bay arbeitet unterdessen weiter wie bisher. Die Verurteilung der Betreiber hatte in der schwedischen Öffentlichkeit für kontroverse Diskussionen gesorgt und der neuen "Piratenpartei" zum Einzug in das EU-Parlament verholfen. Der neue EU-Abgeordnete der Piratenpartei nannte das Urteil des Berufungsgerichts eine Verhöhnung der Gerechtigkeit.
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