Intel/AMD-Streit: "Intel will uns definitiv tot sehen"

Wirtschaft & Firmen Nachdem Intel seine Anschuldigungen gegenüber AMD konkretisiert hat, hat sich nun der Leiter von AMDs Rechtsabteilung zu Wort gemeldet. Er ist der Meinung, dass Intel lediglich Konkurrenten vernichten will. "In ihrer perfekten Welt gäbe es uns nicht. Wenn sie dann ab und an mit der Regierung zu tun hätten, wäre ihnen das durchaus recht, solange sie weiter Monopol-Gewinne einfahren können", sagte Harry Wolin. Er geht davon aus, dass Intel davon überzeugt ist, AMD nicht zu brauchen. Intel wolle AMD definitiv "tot sehen".

Bei Intel lässt man sich derartige Anschuldigungen natürlich nicht gefallen. So sei es "nett", wenn AMD versucht für Intel zu sprechen. Demnach geht es nicht darum, einen bereits seit 40 Jahren existierenden Konkurrenten auszuschalten, sondern um ein Lizenzabkommen zwischen den beiden Unternehmen. Nur kann man nicht akzeptieren, dass AMD die Rechte von Intel ohne Zustimmung an Dritte weitergibt.

Intel vertritt die Auffassung, dass es sich bei Globalfoundries nicht um ein Tochterunternehmen von AMD handelt. Das Unternehmen gehört tatsächlich zu 65,8 Prozent der Investmentfirma ATIC und nur zu 34,2 Prozent AMD. Damit wäre es durch das Lizenzabkommen nicht abgedeckt. AMD dagegen behauptet weiterhin, dass die Bedingungen für eine Tochterfirma erfüllt sind.

Demnach sieht das Abkommen lediglich vor, dass man bei der Gründung einer Tochterfirma mindestens 50 Prozent der Werte einbringen muss. Da AMD unter anderem die Fabriken, die Angestellten, die Technologien und geistiges Eigentum zur Verfügung gestellt hat, wäre dies ja der Fall gewesen. Schließlich steht im Vertrag nichts davon, wem das Unternehmen nach der Gründung gehören muss, so die Argumentation von AMD.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so will AMD beweisen, dass Intel absichtlich falsche Vorwürfe erfunden hat, um die Geschäftsbeziehungen von AMD zu schädigen. Damit hätte Intel dann selbst das Abkommen verletzt.

Intel fordert, dass die Ausgliederung binnen der kommenden 60 Tage rückgängig gemacht wird. Anderenfalls sehe man das Vertragsverhältnis als beendet an. Dies könnte anschließend komplizierte patentrechtliche Auseinandersetzungen für AMD bedeuten.
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