Intel nennt Details zum Vertragsbruch von AMD

Wirtschaft & Firmen Der Chiphersteller Intel hat nun genauer begründet, welche Teile des Cross-Licensing-Abkommens AMD verletzt haben soll. Demnach handelt es sich bei Globalfoundries nicht um eine AMD-Tochterfirma. AMD hatte die Fertigung seiner Prozessoren in ein neu gegründetes Unternehmen ausgegliedert, an dem sich unter anderem eine arabische Investitionsfirma beteiligt hat. Da es sich im Sinne des Vertrages nicht um eine Tochterfirma handelt, besitzt Globalfoundries auch keine Rechte zur Herstellung von x86-Prozessoren.

Zudem soll die Struktur des Geschäfts zwischen AMD und dem arabischen Investor einen geheimen Teil des Abkommens verletzen. Intel kann sich dazu nicht äußern, da man der Geheimhaltungspflicht nachkommen muss. AMD wurde nun aufgefordert, diesen geheimen Teil des Patentabkommens zu veröffentlichen, verweigert dies aber bislang.

Intels Chefjurist D. Bruce Sewell ist der Meinung, dass das geistige Eigentum des Unternehmens einen großen Teil des Geschäftserfolgs ausmacht. "AMD kann die Intel-Lizenzrechte nicht einseitig und ohne Rückfrage auf eine dritte Firma übertragen. Wir versuchen seit Oktober erfolglos, unsere Vorbehalte bei AMD geltend zu machen. Wir wollen eine Lösung finden, aber wir sind gegenüber unseren Aktionären verpflichtet, die Milliarden zu schützen, die wir in das geistige Eigentum investiert haben", so Sewell.

Intel fordert, dass die Ausgliederung der Chipfertigung binnen der kommenden 60 Tage rückgängig gemacht wird. Anderenfalls sehe man das Vertragsverhältnis als beendet an. Dies könnte anschließend komplizierte patentrechtliche Auseinandersetzungen für AMD bedeuten. AMD ist wiederum der Auffassung, dass Intel mit seiner Argumentation völlig falsch liegt.
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