USA: Spam-Verbot widerspricht Recht auf freie Rede
Das Problem liegt laut dem Urteil in der Formulierung des Gesetzes. Es richtet sich nicht ausschließlich gegen den Massenversand von E-Mails aus kommerziellen Interessen, sondern gegen die Zustellung aller in größeren Stückzahlen versandten Nachrichten.
Auch Mitteilungen mit politischen, religiösen oder anderen Äußerungen würden damit vom Gesetz umfasst, was nach Ansicht des Gerichts klar gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoße. Dieser garantiert das Recht auf freie Rede.
Der Spammer Jeremy Jaynes hatte das Verfahren als Bestandteil seiner Berufung gegen ein Urteil geführt, in dem er zu neun Jahren Haft verurteilt wurde. Er wurde im Jahr 2004 angeklagt, weil er täglich rund 10 Millionen E-Mails mit Werbung verschickt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft will den Rechtsstreit nun vor den Obersten Gerichtshof der USA bringen. Man zeigte sich allerdings optimistisch, dass Jaynes trotz seines aktuellen Erfolges nicht um eine Strafe herumkommen wird. Schließlich wird der Spam-Versand auch von dem für das ganze Land gültigen CAN-SPAM-Act untersagt. Somit wäre eine Verurteilung auch dann möglich, wenn das Gesetz eines einzigen Bundesstaates nicht greift.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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