Erster Entwurf des Anti-Spam-Gesetzes vorgelegt
Laut dem Gesetzentwurf soll für die Umsetzung das Teledienstgesetz geändert werden. Der entsprechende Paragraf 7 soll das Verschleiern des Mail-Absenders sowie des kommerziellen Inhalts der Mail im Betreff unter Strafe stellen. Wird eine Spam-Mail also mit korrektem Absender und Betreff verschickt, ist sie laut Gesetzentwurf legal.
Die Umsetzung der Strafe soll die Bundesnetzagentur übernehmen, die auch für die Deregulierung des Telekommunikationsmarktes verantwortlich ist. Auch die digitale Signatur, die Rufnummernvergabe sowie die Schienennetze werden von ihr verwaltet.
Weitere Informationen: Entwurf des Anti-Spam-Gesetzes (PDF)
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Michael Diestelberg
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