Gericht verbietet Microsoft-Logos in Wahlsendungen

Microsoft Nachdem der Linux-Verband, ein Zusammenschluss von Firmen, hat am Freitag beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk erwirkt. Der Verband hatte bemängelt, dass Umfrageergebnisse zur bevorstehenden Bundestagswahl mit einem Microsoft Logo veröffentlicht werden. Das Landgericht Hamburg gab dem Verband nun recht und verbot mit einer einstweiligen Verfügung, die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen von Infratest dimap, bei denen ein Logo von Microsoft eingeblendet wurde. Wegen der durch die aktuelle Wahlberichterstattung entstandenen Dringlichkeit, wurde die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Der Linux-Verband sieht in der Nennung von Microsoft in den bei den öffentlich rechtlichen Fernsehsendern veröffentlichten Umfrageerbnisse eine rechtswidrige Werbung und Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Rahmenbedingungen für politische Berichterstattung. Bereits Anfang September hatte der Verband die ARD aufgefordert die "Schleichwerbung für Microsoft" zu unterlassen. Der NDR hatte sich unter Berufung auf ein älteres Urteil geweigert dem nachzukommen.
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