KI überwacht Parkplatz, Kunden und Datenschützer sind entsetzt
KIs sind heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr, sie beantworten Fragen, generieren Bilder und helfen bei Übersetzungen. Doch in Gelsenkirchen kommt ein KI-gestütztes Überwachungssystem auch zur Überwachung und Überführung von Parksündern zum Einsatz. Und das ist problematisch.
Das Abstellen seines Autos auf einem Privatparkplatz ist im Fall von Supermärkten im Grunde nur dann erlaubt, wenn man auch tatsächlich in das jeweilige Geschäft geht. Doch das ist nicht immer der Fall, manche parken auf diese Weise "wild", und zwar bei Beachtung des vorgegebenen Zeitlimits. Anders gesagt: Kaum einer kann tatsächlich lückenlos überprüfen, ob jemand in den Supermarkt geht oder nicht, das wird allenfalls mithilfe externer Dienstleister stichprobenartig gemacht.
Doch genau das macht jetzt ein Supermarktbetreiber in Gelsenkirchen-Heßler. Denn dieser hat laut einem Bericht der WAZ (via derStandard) eine Software eines Anbieters namens Parkvision installieren lassen, die mit KI-Hilfe überwacht, ob ein Parker auch tatsächlich das Geschäft betritt.
Parkvision überwacht die Laufwege der Kunden und zeigt jene an, die das kostenlose Parken auf der privaten Fläche missbrauchen. Doch offenbar funktioniert das alles andere als perfekt. Denn Knöllchen bekommen vielfach auch Kunden, die zwar in den Supermarkt gehen, aber auch die nahegelegene Apotheke aufsuchen.
Grundsätzlich ist eine derartige Überwachung rechtens, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und die Autofahrer darauf hingewiesen werden. Zumindest gilt das für bisher eingesetzte Systeme. Denn Datenschützer gehen davon aus, dass die Software von Parkvision zu weit gehe - Datenschützer haben das in Hessen ansässige Unternehmen bereits ins Visier genommen.
Siehe auch:
Doch genau das macht jetzt ein Supermarktbetreiber in Gelsenkirchen-Heßler. Denn dieser hat laut einem Bericht der WAZ (via derStandard) eine Software eines Anbieters namens Parkvision installieren lassen, die mit KI-Hilfe überwacht, ob ein Parker auch tatsächlich das Geschäft betritt.
Parkvision überwacht die Laufwege der Kunden und zeigt jene an, die das kostenlose Parken auf der privaten Fläche missbrauchen. Doch offenbar funktioniert das alles andere als perfekt. Denn Knöllchen bekommen vielfach auch Kunden, die zwar in den Supermarkt gehen, aber auch die nahegelegene Apotheke aufsuchen.
Grundsätzlich ist eine derartige Überwachung rechtens, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und die Autofahrer darauf hingewiesen werden. Zumindest gilt das für bisher eingesetzte Systeme. Denn Datenschützer gehen davon aus, dass die Software von Parkvision zu weit gehe - Datenschützer haben das in Hessen ansässige Unternehmen bereits ins Visier genommen.
Klagen angekündigt
Dazu kommt, dass viele Nutzer in sozialen Medien berichten, dass Supermarktbetreiber und Parkvision auf Widersprüche nicht reagieren. Mittlerweile haben sich auch erste Juristen der Sache angenommen, der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Malte Stuckmann meint etwa, dass viele Betroffene wegen des geringen Streitwerts von 40 Euro pro Verstoß den Streit scheuen - er meint, dass das "Methode" sei.
Zusammenfassung
- KI-Überwachungssystem in Gelsenkirchen, Überwachung von Parksündern.
- Supermärkte erlauben Parken nur bei Besuch des Geschäfts.
- KI überwacht Laufwege der Kunden, um Missbrauch aufzudecken.
- Datenschützer halten Software von Parkvision für zu weitgehend.
- Nutzer in sozialen Medien berichten von Widerspruchs-Ignoranz.
- Juristen haben sich der Sache angenommen, geringer Streitwert schreckt ab.
- Rechtlich zulässig, da Privatparkplatz und Hinweis auf Regelung.
Siehe auch:
- Parkhaus der Zukunft nutzt selbe Technik wie Amazons Versandzentren
- BMW i4: Updates nicht möglich, wenn das Auto im Steilen geparkt ist
- Erste Level 4-Erlaubnis: KBA genehmigt Mercedes Einparken ohne Fahrer
- In Frankreich sind Solardächer auf Parkplätzen künftig vorgeschrieben
- Gericht: Fotografieren von Falschparkern ist kein Datenschutzverstoß
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