Urteil: Mitarbeiter-Überwachung in Amazon-Logistikzentrum ist legal
Amazon darf seine Angestellten in einem deutschen Logistikzentrum permanent kontrollieren. Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt entschieden, dass eine Überwachung der Mitarbeiter in Winsen zulässig ist. Natürlich wird das Urteil von Datenschützern kritisiert.
Beim Logistikzentrum Winsen handelt es sich um einen der größten Standorte des Online-Versandhändlers in Deutschland. Auf 64.000 Quadratmetern Fläche sollen etwa 1950 Mitarbeiter beschäftigt sein. Angaben des Betriebsrats zufolge soll für das Abfertigen von Paketen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt werden. Amazon hat bereits vor Jahren damit begonnen, Daten von Mitarbeitern ununterbrochen zu erheben. Mithilfe eines Scanners erfasst der Konzern, wie viele Pakete von wem wie schnell bearbeitet werden.
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Dagegen wurde allerdings schon vor drei Jahren Beschwerde eingereicht. Der durch das System hervorgerufene Leistungsdruck ginge zu weit und sei nicht mit dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens zu rechtfertigen. Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen, hatte den Betreibern untersagt, die Scanner einzusetzen. Amazon hat gegen das Verbot geklagt und nun Recht bekommen. Das System sei für die Überprüfung der logistischen Abläufe erforderlich und zulässig, da keine persönlichen Eigenschaften der Mitarbeiter gespeichert werden.
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Dagegen wurde allerdings schon vor drei Jahren Beschwerde eingereicht. Der durch das System hervorgerufene Leistungsdruck ginge zu weit und sei nicht mit dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens zu rechtfertigen. Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen, hatte den Betreibern untersagt, die Scanner einzusetzen. Amazon hat gegen das Verbot geklagt und nun Recht bekommen. Das System sei für die Überprüfung der logistischen Abläufe erforderlich und zulässig, da keine persönlichen Eigenschaften der Mitarbeiter gespeichert werden.
Gericht kritisiert fehlende Gesetze
Die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius betont laut NDR, dass es sich nicht um ein leichtes Urteil gehandelt habe. Das Gericht bemängelt fehlende konkrete Vorschriften für solche Fälle und fordert den Gesetzgeber dazu auf, an entsprechenden Verordnungen zu arbeiten. Gegen das Urteil kann außerdem noch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Dann würde das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Entscheidung treffen.
Zusammenfassung
- Amazon darf sein Logistikzentrum in Winsen permanent kontrollieren.
- Datenschützer kritisieren die Überwachung der Mitarbeiter.
- Amazon erhebt Daten über die Paketbearbeitung.
- Verwaltungsgericht Hannover urteilt zugunsten von Amazon.
- Richterin fordert Gesetzgeber auf, neue Verordnungen zu schaffen.
- Berufung an Oberverwaltungsgericht Lüneburg möglich.
- Kritik an fehlenden konkreten Vorschriften für solche Fälle.
Siehe auch:
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