Gemobbtes Mädchen, das wie Sprachassistent heißt, darf Namen ändern
Womit sie allem Anschein nach nicht gerechnet haben: Das Kind wird schon jetzt regelmäßig aufgrund ihres Namens verspottet. Dazu gehörten vor allem die für smarte Geräte typischen Aktivierungssätze und Befehle wie "Hey XY, schalt das Licht an", "Hey XY, wie spät ist es" und so weiter.
Die Familie entschied sich, als der Druck für das Kind größer wurde, eine Änderung ihres Namens durch Hinzufügen eines zweiten Vornamens durchführen zu lassen.
In der Begründung, die an die Stadtverwaltung in Göttingen gerichtet wurde, hieß es, dass ihre Tochter aufgrund der Namensidentität ihres Vornamens mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide. Dies verunsichere und belaste die Klägerin seelisch sehr, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verwaltung lehnte das jedoch mit der Begründung ab, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG nicht vorliege.
Verwaltung wiegelte ab
Die seelische Belastung sei nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt und der Namensänderungswunsch beruhe vielmehr auf der nachträglichen Reue der Eltern an der früheren Namensgebung. Das Verwaltungsgericht Göttingen nahm diese Entscheidung jedoch zurück und begründete das unter anderem mit einer einfachen Interessensabwägung zu Gunsten der Klägerin. Im vorliegenden Fall gehe es nur um die Änderung eines Vornamens, nicht etwa eines Familiennamens.Die Änderung eines Vornamen hat für das öffentliche Interesse ein geringeres Gewicht als ein Nachname. Zudem kam die Kammer zu der Überzeugung, dass die seelische Belastung der Klägerin ein wichtiger Grund für die Namensänderung im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG darstelle, wobei die seelische Belastung nicht erst den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreicht haben müsse.
Übrigens: Ob der Name nun Siri oder Alexa war, hat das Gericht nicht offengelegt, sondern vertrat die Entscheidung, dass die frühere Namenswahl nun abgehakt sei. Das Urteil (Az 4 A 79/21) stammt vom 21. Juni 2022 und ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtverwaltung Göttingen kann noch in Berufung gehen. Siehe auch:
Thema:
Videos zum Thema Smart Home
- Inio One: Smarte Tageslicht-Lampe für das Home-Office
- Amazon Fire Max 11 im Test: Das bisher schnellste Tablet von Amazon
- Amazon Fire Max 11: Erste Eindrücke zu Amazons stärkstem Tablet
- HomePod 2: Apple zeigt im Video, was der smarte Lautsprecher kann
- Nokia Smart TV 32 Zoll: Smarter Fernseher für viele Lebenslagen
- Yeelight Bedside Lamp D2: Smarte Lampe für den Nachttisch
- Philips Hue Festavia: Smarte Lichterkette von Signify ausprobiert
- Philips Hue Play Gradient Lightstrip: Ambilight-Kit für PC-Monitore
- Microsoft startet die Xbox-App auf aktuellen Samsung Smart-TVs
- Philips Hue: Schienensystem und weitere Neuheiten vorgestellt
Neue Smart Home Geräte
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 00:00 Uhr
Launch - Werkzeuge & Ausrüstung für den Automobilbereich

Original Amazon-Preis
29,00 €
Blitzangebot-Preis
24,60 €
Ersparnis zu Amazon 15% oder 4,40 €
Neue Nachrichten
- Exim: Schwachstelle gefährdet viele Mail-Server, Patch bereitgestellt
- Erste Aufnahmen vom "kosmischen Band", das Galaxien verbindet
- Probleme mit dem Moment 4 Windows 11 KB5030310 Update
- Exploit für SharePoint-Schwachstelle bringt Microsoft in Bedrängnis
- Datenschutz: Reddit zwingt Nutzern personalisierte Werbung auf
- Outlook-Fenster-Wiederherstellung: Microsoft behebt nervigen Bug
- Hitzeproblem beim iPhone 15 Pro: Apple bestätigt Arbeit an Update
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
PC gibt kein Bild über HDMI und DisplayPort aus
Stefan_der_held - Heute 14:42 Uhr -
Mit Chrome keine Anmeldung im WF-Forum möglich
Junner2003 - Heute 03:23 Uhr -
Procomon (SysInternals) lässt sich nicht starten
Shannon - Gestern 14:36 Uhr -
roten Kreis mit Zahl über Chat Icon in der Taskleiste entfernen
landbastler - Gestern 09:03 Uhr -
Mainboard Empfehlung - seit 2014 unveränderte Hardware
Q 1 - Vorgestern 23:39 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen