Drachenlord-Prozess: Rainer Winkler kommt mit Bewährung davon
Der YouTuber Rainer Winkler alias Drachenlord ist die wohl polarisierendste Social-Media-Persönlichkeit des deutschsprachigen Raumes. Der 32-Jährige stand nun zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht und kam mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon.
Winkler ist seit Jahren für seine Provokationen bekannt, mittlerweile hat die Angelegenheit aber eine Dimension erreicht, die die Rechtsprechung vor diverse Fragen stellt. Denn hier geht es um eine Person, die einerseits ihre eigene Social-Media-Prominenz zu Kopf gestiegen ist und die der Sache auch psychisch nicht gewachsen ist, anderseits um eine Szene zumeist junger Männer (Hater bzw. "Haider"), die es sich zum Hobby gemacht haben, Winkler zu provozieren und zu beleidigen - das so genannte "Drachengame".
Das ist letztlich auch der Grund, warum Winkler nun erneut vor Gericht stand und sich wegen mehrerer Fälle gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung verantworten musste. Wie T-Online berichtet, wurde Winkler teilweise freigesprochen. Der Fall eines Schlages mit einer Taschenlampe gegen einen unerwünschten Besucher sowie Schläge gegen zwei Studenten haben keine juristischen Folgen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Angegriffenen die Warnungen Winklers, ihn in Ruhe zu lassen, ignoriert hätten, und "Drachenlord" keine andere Möglichkeit gehabt habe, als sich zu wehren.
Allerdings wurde er in anderen Fällen auch schuldig gesprochen. Für den Angriff auf einen Betrunkenen auf seinem Grundstück gab es zwei Monate, ein Backsteinwurf brachte ihm vier Monate ein. Dazu kamen Schuldsprüche wegen Beleidigungen und Verleumdung von Polizisten, dafür gab es zwei Mal drei Monate. Zusammengerechnet kommt Winkler auf ein Jahr, und zwar auf Bewährung.
Diese ist aber mit gleich mehreren Auflagen verbunden, darunter den Kontakt mit einer auf Netz-Hass spezialisierten Medienberatung aufnehmen, dazu kommt eine Therapie, die seine per Gutachten diagnostizierte Anpassungsstörung mit paranoiden Zügen behandeln soll. Schließlich kommt auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro obendrauf, diese geht an eine Initiative für krebskranke Kinder.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert, Richter Axel Dunavs berücksichtigte aber die besonderen Umstände des Falles, die auch für die Rechtsprechung neu waren. Denn zwischen Winkler und seinen Hatern habe es eine Form der "kollektiven Nachstellung" gegeben, die es in dieser Form noch nie gab - schon gar nicht seitens der Rechtsprechung.
Siehe auch:
Das "Drachengame" ist völlig außer Kontrolle
Und zwar vor Ort: Denn vor einigen Jahren hat Drachenlord sich selbst gedoxt und seine Adresse veröffentlicht. Seither bekommt er regelmäßig Besuch, er wird teilweise mitten in der Nacht beschimpft und beleidigt, sein heruntergekommenes Haus wird auch immer wieder Ziel von Vandalismus.Das ist letztlich auch der Grund, warum Winkler nun erneut vor Gericht stand und sich wegen mehrerer Fälle gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung verantworten musste. Wie T-Online berichtet, wurde Winkler teilweise freigesprochen. Der Fall eines Schlages mit einer Taschenlampe gegen einen unerwünschten Besucher sowie Schläge gegen zwei Studenten haben keine juristischen Folgen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Angegriffenen die Warnungen Winklers, ihn in Ruhe zu lassen, ignoriert hätten, und "Drachenlord" keine andere Möglichkeit gehabt habe, als sich zu wehren.
Allerdings wurde er in anderen Fällen auch schuldig gesprochen. Für den Angriff auf einen Betrunkenen auf seinem Grundstück gab es zwei Monate, ein Backsteinwurf brachte ihm vier Monate ein. Dazu kamen Schuldsprüche wegen Beleidigungen und Verleumdung von Polizisten, dafür gab es zwei Mal drei Monate. Zusammengerechnet kommt Winkler auf ein Jahr, und zwar auf Bewährung.
Diese ist aber mit gleich mehreren Auflagen verbunden, darunter den Kontakt mit einer auf Netz-Hass spezialisierten Medienberatung aufnehmen, dazu kommt eine Therapie, die seine per Gutachten diagnostizierte Anpassungsstörung mit paranoiden Zügen behandeln soll. Schließlich kommt auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro obendrauf, diese geht an eine Initiative für krebskranke Kinder.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert, Richter Axel Dunavs berücksichtigte aber die besonderen Umstände des Falles, die auch für die Rechtsprechung neu waren. Denn zwischen Winkler und seinen Hatern habe es eine Form der "kollektiven Nachstellung" gegeben, die es in dieser Form noch nie gab - schon gar nicht seitens der Rechtsprechung.
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