Körperverletzung: YouTuber Drachenlord muss für zwei Jahre in Haft
Der YouTuber Drachenlord beschäftigt seit Jahren die deutsche Social-Media-Szene oder besser gesagt einen speziellen Teil davon. Denn der 32-Jährige und dessen "Hater" (bzw. selbst ernannten "Haider") steckten in einem Kreislauf aus Mobbing und Provokation. Damit ist jetzt Schluss.
Rainer Winkler alias Drachenlord muss in Haft. Der provokante und selbst provozierte YouTuber aus Emskirchen bzw. dem Ortsteil Altschauerberg musste sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Vorwürfe in Nürnberg vor Gericht verantworten. Die ihm zu Last gelegten Taten waren schwerwiegend: Winkler soll einem Mann mit einer Taschenlampe die Stirn verletzt haben, außerdem wurden u. a. ein Steinwurf und Beleidigung gegen einen Beamten verhandelt.
Und das Gericht verurteilte den Videoblogger auch, er muss nun zwei Jahre ins Gefängnis - gefordert waren von der Staatsanwaltschaft zwei Jahre und sechs Monate. Winkler hat die meisten gegen ihn erhobenen Vorwürfe zugegeben, an seiner Gefängnisstrafe ist er aber in doppelter Weise selbst schuld. Denn wie T-Online berichtet, hat der Drachenlord noch im vergangenen Frühjahr eine Bewährungsstrafe ausgeschlagen, weil dieser Deal an ein Aus für seine YouTube-Aktivitäten gebunden war.
Vor Prozessbeginn wollte Winklers Verteidigung unter Verweis auf "veränderte Lebensumstände" doch noch eine Bewährung erwirken: Denn man teilte dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mit, dass Winkler sein Haus an die Gemeinde verkauft habe und "untertauchen" wolle. Allerdings präzisierte der Drachenlord während der Verhandlung, dass er auf "Tour" gehen und unterwegs arbeiten wolle.
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Und das Gericht verurteilte den Videoblogger auch, er muss nun zwei Jahre ins Gefängnis - gefordert waren von der Staatsanwaltschaft zwei Jahre und sechs Monate. Winkler hat die meisten gegen ihn erhobenen Vorwürfe zugegeben, an seiner Gefängnisstrafe ist er aber in doppelter Weise selbst schuld. Denn wie T-Online berichtet, hat der Drachenlord noch im vergangenen Frühjahr eine Bewährungsstrafe ausgeschlagen, weil dieser Deal an ein Aus für seine YouTube-Aktivitäten gebunden war.
Vor Prozessbeginn wollte Winklers Verteidigung unter Verweis auf "veränderte Lebensumstände" doch noch eine Bewährung erwirken: Denn man teilte dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mit, dass Winkler sein Haus an die Gemeinde verkauft habe und "untertauchen" wolle. Allerdings präzisierte der Drachenlord während der Verhandlung, dass er auf "Tour" gehen und unterwegs arbeiten wolle.
"Hass und Mobbing im Internet"
Zwar wurde versichert, dass Winkler bei seinen Internet-Aktivitäten "Änderungen" vornehmen werde, um weniger Angriffsfläche zu bieten, doch das reichte dem Gericht nicht. Denn in dem Fall ging es natürlich auch darum, einen schier nicht enden wollenden Kreislauf aus gegenseitiger Provokation zu durchbrechen. Entsprechend kommentierte die zuständige Richterin: "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben."Siehe auch:
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