Rechtswidriger Zugriff: Polizei nutzt Daten der Luca-App für Ermittlung
Recherchen des SWR war dabei Ende November eine Person nach dem Verlassen einer Gaststätte gestürzt und wenige Tage später an den Folgen des Unfalls verstorben. Da der Unfallort bei der Gaststätte lag, in die der Verunglückte zuvor eingekehrt war, hofften die Ermittler, von den anderen Gästen wertvolle Hinweise zu erhalten.
Der SWR zitiert nun die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Datenschutzbestimmung der Luca-App. Da heißt es:
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat sich nach den Vorwürfen des SWRs, dass die Abfrage der Daten rechtswidrig war, geäußert.
Man erklärte, dass man so 21 potenzielle Zeugen ausfindig gemacht habe. "Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt". Jetzt habe man jedoch für die Datenabfrage bestätigt, dass es "keine hinreichende rechtliche Grundlage" dafür gegeben habe. Dementsprechend seien die behördlichen Datenschutzbeauftragten informiert worden, auch der Landesdatenschutzbeauftragte soll noch involviert werden.
Konsequenzen sind bisher nicht bekannt. Kritiker hatten schon früh angemahnt, dass die Luca-App Datenschutzmängel und Missbrauchspotenzial aufweist. Bisher ist der Fall der Mainzer Polizei allerdings der einzige, bei dem bekannt wurde, dass die Luca-Daten rechtswidrig verwendet wurden.
Siehe auch:
Kritiker mahnten einen solchen Missbrauch schon früh an. Die Mainzer Polizei und die Mainzer Staatsanwaltschaft haben im Rahmen einer Ermittlung in einem Todesfall rechtswidrig auf die Kontaktdatenverfolgung der Luca-App zurückgegriffen. Es geht dabei um die Untersuchung in einem Todesfall, zu der die Polizei Zeugen suchte und nach einem Aufruf per Pressemitteilung zunächst nicht fand. Laut den
So viele schöne Daten, die muss man doch nutzen
Dass die Betreiber der Gaststätte dabei auf die Kontaktnachverfolgung mithilfe der Luca-App setzten, kam den Behörden wohl gerade recht: Sie forderten kurzerhand die Daten der Gäste in dem fraglichen Zeitraum an und erhielten sie laut der Recherche des SWR auch. Diese Abfrage der Daten und deren Nutzung abseits der Kontaktnachverfolgung bei einer später nachgewiesenen positiven Corona-Infektion ist jedoch nicht zulässig - sie ist laut den Bestimmungen rechtswidrig. Geregelt wird das im Infektionsschutzgesetz und in den Länderverordnungen.Der SWR zitiert nun die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Datenschutzbestimmung der Luca-App. Da heißt es:
Können meine Kontaktdaten auch zu anderen Zwecken verwendet werden (z.B. zur Strafverfolgung)?
Die zur Kontaktnachverfolgung erhobenen Daten dürfen nach § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie nach § 1 Abs. 8 der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Die zur Kontaktnachverfolgung erhobenen Daten dürfen nach § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie nach § 1 Abs. 8 der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat sich nach den Vorwürfen des SWRs, dass die Abfrage der Daten rechtswidrig war, geäußert.
Man erklärte, dass man so 21 potenzielle Zeugen ausfindig gemacht habe. "Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt". Jetzt habe man jedoch für die Datenabfrage bestätigt, dass es "keine hinreichende rechtliche Grundlage" dafür gegeben habe. Dementsprechend seien die behördlichen Datenschutzbeauftragten informiert worden, auch der Landesdatenschutzbeauftragte soll noch involviert werden.
Konsequenzen sind bisher nicht bekannt. Kritiker hatten schon früh angemahnt, dass die Luca-App Datenschutzmängel und Missbrauchspotenzial aufweist. Bisher ist der Fall der Mainzer Polizei allerdings der einzige, bei dem bekannt wurde, dass die Luca-Daten rechtswidrig verwendet wurden.
Siehe auch:
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