Festnetz-Internetzugänge: So sehen Regelungen für eine Minderung aus
Die Bundesnetzagentur hat nun in einer Ankündigung erklärt, wie genau sich Verbraucher gegen Mindestleistungen bei Festnetz-Internetanschlüssen wehren können. Das neue Minderungsrecht wird dabei von einem überarbeiteten Tool unterstützt, das ab sofort zur Verfügung steht.
Ob DSL, Kabel oder Glasfaser: Kunden bekommen laut einer neuen Richtlinie bei einer Minderleistung ihres Anbieters mehr Rechte. Man kann dann zum Beispiel ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen oder die Zahlungen kürzen. Um diese Rechte auch einfach durchzusetzen und vor allem die Minderleistung des Providers rechtssicher zu belegen, hat die Bundesnetzagentur jetzt einen Leitfaden veröffentlicht. Außerdem hat man das Messtool, die Breitbandmessung Desktop-App, überarbeitet und stellt es ab sofort in geänderter Form zur Verfügung.
"Unsere Vorgaben helfen Verbrauchern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen", erklärte dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird."
Das klingt zunächst etwas kompliziert, kann aber mithilfe des Messtools genau festgehalten werden. Mit der neuen App können Verbraucher dann ihren Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber ihrem Anbieter nachweisen.
Download Breitbandmessung: Speedtest der Bundesnetzagentur
Die neue Windows-App findet ihr bei uns im WinFuture-Download-Bereich sowie am Ende dieses Beitrags.
Infografik Breitbandausbau: Das Glasfaserpotential wird nicht ausgeschöpft
"Unsere Vorgaben helfen Verbrauchern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen", erklärte dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das sind die Vorgaben für Messtage
Zu den Vorgaben gehört zum Beispiel, wie man die Leistungen seines Anbieters misst und vor allem, ab wann eine Minderleistung vorliegt. Für den Nachweis einer Minderleistung benötigt der Kunde dann nämlich insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen. Dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert, so die Bundesnetzagentur."Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird."
Das klingt zunächst etwas kompliziert, kann aber mithilfe des Messtools genau festgehalten werden. Mit der neuen App können Verbraucher dann ihren Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber ihrem Anbieter nachweisen.
Download Breitbandmessung: Speedtest der Bundesnetzagentur
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