CDU gegen IT-Expertin: Strafanzeige bleibt trotz Rückzieher und "Sorry"
Die CDU sorgte gestern für Aufsehen, da bekannt wurde, dass man eine Strafanzeige gegen eine Sicherheitsforscherin gestellt hat, nachdem sie eine Lücke in einer CDU-App aufgedeckt und gemeldet hat. Die CDU entschuldigte sich mittlerweile, doch damit ist die Sache nicht vorbei.
Die Strafanzeige gegen die IT-Expertin Lilith Wittmann wurde bekannt, als der renommierte Chaos Computer Club (CCC) per Pressemitteilung mitteilte, dass man der CDU künftig keine Sicherheitslücken mehr melden werde, wenn als "Lohn" eine Strafanzeige winkt. Über die CDU ergoss sich Spott und Kritik, CDU-Bundesgeschäftsführer Stefan Hennewig entschuldigte sich gestern kleinlaut auf Twitter und teilte mit, dass man die Strafanzeige zurückgezogen habe.
Ist das ein Happyend für Wittmann? Nein, jedenfalls noch nicht. Denn das Zurückziehen einer Strafanzeige bedeutet nicht, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin die Sache einfach so fallenlässt bzw. fallenlassen kann und darf. Denn damit ist das Verfahren nicht eingestellt, die Behörden müssen dennoch nachgehen, ob eine Straftat vorliegt.
Wittmann musste deshalb eine Anzahlung an ihren Anwalt in Höhe von 2000 Euro leisten, um sich gegen die strafrechtlichen Vorwürfe zu verteidigen, dank einer Community-Aktion via Patreon konnte sie das Geld mittlerweile zusammenbekommen.
Die Kritik an der CDU reißt deshalb nicht ab: "Die Konservativen haben weder Anstand noch die elementaren Grundsätze der digitalen Gesellschaft verstanden. Daran ändert auch der späte Rückzieher nichts mehr", schreibt etwa Netzpolitik.org in einem Kommentar.
Siehe auch: Strafantrag gegen IT-Expertin - CCC meldet der CDU keine Lücken mehr
Ist das ein Happyend für Wittmann? Nein, jedenfalls noch nicht. Denn das Zurückziehen einer Strafanzeige bedeutet nicht, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin die Sache einfach so fallenlässt bzw. fallenlassen kann und darf. Denn damit ist das Verfahren nicht eingestellt, die Behörden müssen dennoch nachgehen, ob eine Straftat vorliegt.
Wittmann musste deshalb eine Anzahlung an ihren Anwalt in Höhe von 2000 Euro leisten, um sich gegen die strafrechtlichen Vorwürfe zu verteidigen, dank einer Community-Aktion via Patreon konnte sie das Geld mittlerweile zusammenbekommen.
Retourkutsche der CDU?
Die Sicherheitsforscherin ist auch mit der Entschuldigung (Wittmann: "eine absolute Non-Apology") alles andere als besänftigt und verriet gegenüber dem Spiegel, dass die Strafanzeige auch als eine Retourkutsche oder sogar Racheaktion der CDU gesehen werden kann: "Mir erst mit einer Anzeige drohen, weil ich keinen Beratungsvertrag mit ihnen wollte und dann wegen des öffentlichen Drucks zurückziehen, finde ich einen schlechten Witz."Die Kritik an der CDU reißt deshalb nicht ab: "Die Konservativen haben weder Anstand noch die elementaren Grundsätze der digitalen Gesellschaft verstanden. Daran ändert auch der späte Rückzieher nichts mehr", schreibt etwa Netzpolitik.org in einem Kommentar.
Siehe auch: Strafantrag gegen IT-Expertin - CCC meldet der CDU keine Lücken mehr
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