Amazon: Nur weil du einen Film kaufst, ist es noch lange nicht deiner
Amazon Prime Video anhängig. Eine Kundin wirft dem Dienstleister irreführende Werbung und unfaire Wettbewerbspraktiken vor. Denn das Unternehmen stelle es so dar, als würden Verbraucher hier Videoinhalte komplett kaufen, während man sich im Kleingedruckten das Recht vorbehält, den Zugang zu dem jeweiligen Content doch noch einzuschränken, wie das Branchenmagazin HollywoodReporter berichtet.
In den Nutzungsbedingungen behält Amazon sich vor, dass Videoinhalte - ob nun geliehen oder gekauft - irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Rechteinhaber seine Lizenzvereinbarungen mit dem Handelskonzern widerruft. So kann es zu einer Situation kommen, in der Amazon die Inhalte nicht mehr bereitstellen darf.
In den Nutzungsbedingungen, die für die Klägerin aus Kalifornien gelten, heißt es entsprechend auch, dass Käufer hier nur eine eingeschränkte Lizenz erwerben, um On-Demand-Inhalte über einen unbestimmten Zeitraum anschauen zu können. In der allgemeinen Werbung und auf den Webseiten spricht das Unternehmen aber jeweils vom Kauf, was im allgemeinen Verständnis des Verbrauchers eben etwas ganz anderes bedeutet.
Im US-Bundesstaat Kalifornien ist aufgrund dessen eine Klage gegen den Anbieter In den Nutzungsbedingungen behält Amazon sich vor, dass Videoinhalte - ob nun geliehen oder gekauft - irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Rechteinhaber seine Lizenzvereinbarungen mit dem Handelskonzern widerruft. So kann es zu einer Situation kommen, in der Amazon die Inhalte nicht mehr bereitstellen darf.
Eingeschränkte Lizenz statt Kauf
Hier könnte man annehmen, dass dies auf gekaufte Inhalte keinen Einfluss hat, da man diese ja herunterladen und lokal speichern kann. Allerdings sind die Videos allesamt in DRM-Container eingepackt, die sicherstellen sollen, dass nur der Käufer sie abspielen kann. Eine Weitergabe an andere User wird so unterbunden. Das bedeutet allerdings eben auch, dass eine Entfernung der Inhalte aus den Lizenzierungs-Systemen Amazons eine weitere Wiedergabe unmöglich macht.In den Nutzungsbedingungen, die für die Klägerin aus Kalifornien gelten, heißt es entsprechend auch, dass Käufer hier nur eine eingeschränkte Lizenz erwerben, um On-Demand-Inhalte über einen unbestimmten Zeitraum anschauen zu können. In der allgemeinen Werbung und auf den Webseiten spricht das Unternehmen aber jeweils vom Kauf, was im allgemeinen Verständnis des Verbrauchers eben etwas ganz anderes bedeutet.
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