Amazon: Nur weil du einen Film kaufst, ist es noch lange nicht deiner
Während die meisten Nutzer wohl der Ansicht sind, gekaufte digitale Inhalte würden fortan für immer zu ihrer freien Verfügung stehen, sehen das Anbieter wie Amazon ein wenig anders. Demnach findet streng genommen überhaupt kein Kauf statt.
Im US-Bundesstaat Kalifornien ist aufgrund dessen eine Klage gegen den Anbieter Amazon Prime Video anhängig. Eine Kundin wirft dem Dienstleister irreführende Werbung und unfaire Wettbewerbspraktiken vor. Denn das Unternehmen stelle es so dar, als würden Verbraucher hier Videoinhalte komplett kaufen, während man sich im Kleingedruckten das Recht vorbehält, den Zugang zu dem jeweiligen Content doch noch einzuschränken, wie das Branchenmagazin HollywoodReporter berichtet.
In den Nutzungsbedingungen behält Amazon sich vor, dass Videoinhalte - ob nun geliehen oder gekauft - irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Rechteinhaber seine Lizenzvereinbarungen mit dem Handelskonzern widerruft. So kann es zu einer Situation kommen, in der Amazon die Inhalte nicht mehr bereitstellen darf.
In den Nutzungsbedingungen, die für die Klägerin aus Kalifornien gelten, heißt es entsprechend auch, dass Käufer hier nur eine eingeschränkte Lizenz erwerben, um On-Demand-Inhalte über einen unbestimmten Zeitraum anschauen zu können. In der allgemeinen Werbung und auf den Webseiten spricht das Unternehmen aber jeweils vom Kauf, was im allgemeinen Verständnis des Verbrauchers eben etwas ganz anderes bedeutet.
In den Nutzungsbedingungen behält Amazon sich vor, dass Videoinhalte - ob nun geliehen oder gekauft - irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Rechteinhaber seine Lizenzvereinbarungen mit dem Handelskonzern widerruft. So kann es zu einer Situation kommen, in der Amazon die Inhalte nicht mehr bereitstellen darf.
Eingeschränkte Lizenz statt Kauf
Hier könnte man annehmen, dass dies auf gekaufte Inhalte keinen Einfluss hat, da man diese ja herunterladen und lokal speichern kann. Allerdings sind die Videos allesamt in DRM-Container eingepackt, die sicherstellen sollen, dass nur der Käufer sie abspielen kann. Eine Weitergabe an andere User wird so unterbunden. Das bedeutet allerdings eben auch, dass eine Entfernung der Inhalte aus den Lizenzierungs-Systemen Amazons eine weitere Wiedergabe unmöglich macht.In den Nutzungsbedingungen, die für die Klägerin aus Kalifornien gelten, heißt es entsprechend auch, dass Käufer hier nur eine eingeschränkte Lizenz erwerben, um On-Demand-Inhalte über einen unbestimmten Zeitraum anschauen zu können. In der allgemeinen Werbung und auf den Webseiten spricht das Unternehmen aber jeweils vom Kauf, was im allgemeinen Verständnis des Verbrauchers eben etwas ganz anderes bedeutet.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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