"Blanker Unsinn": Arbeitgeberchef wettert gegen Recht auf Homeoffice

Die Coronakrise hat weltweit für eine massive Veränderung der Arbeits­welt gesorgt, viele Unternehmen wurden gezwungen, ihre Angestellten ins Homeoffice zu entsenden. Dabei kamen viele auch drauf, dass das bestens funktioniert und die Leistung nicht nachlässt, im Gegenteil.
Das führte zu Überlegungen in der Politik, ob man das Arbeiten von Zuhause nicht gesetzlich festschreiben sollte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, dass er an einem Ge­setz arbeitet, das ein Recht auf Homeoffice verankern soll. "Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können - auch wenn die Corona-Pan­de­mie wieder vorbei ist", sagte Heil Ende April, das Gesetz soll dann im Herbst vorgelegt werden.
Vor- und Nachteile von Home OfficeVor- und Nachteile von Home Office

Arbeitgeber sind strikt dagegen

Von Arbeitgeberseite gab es schon damals strikte Ablehnung gegen ein solches Gesetz, und diese wiederholte nun der Präsident der Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer: Dieser wetterte im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegen die Pläne des Arbeitsministers und bezeichnete das gesetzliche Vorhaben als "blanken Un­sinn".

Kramer: "Die Idee, ein Recht auf Homeoffice zu schaffen, ist so angelegt, dass ich mich als Ar­beit­ge­ber entschuldigen muss, wenn ich das nicht einrichten kann." Der Präsident der Ar­beit­ge­ber­vereinigung meinte, dass ein Fir­men­be­sit­zer oder -leiter das große Ganze des Un­ter­neh­mens im Blick haben müsse "und nicht aus­schließ­lich, wie es dem einzelnen Mit­ar­bei­ter dient".

"Wenn die Entscheidung über das Homeoffice nicht bei der gemeinsamen Abstimmung von Arbeitgeber und Mitarbeiter bleibt, wird das über kurz oder lang nur dazu führen, dass Un­ter­neh­men Tätigkeiten, wie etwa die Buchhaltung, auslagern und an Dienstleister über­tra­gen", so Kramer schließlich, der darauf hinwies, dass so etwas nicht im Sinne von Politik und Gewerkschaften sein könne.
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