Wurden Hits geklaut? Gema verklagt Suno AI vor deutschem Gericht
KI-Musik vor einem deutschen Gericht: Der Rechteverwalter Gema geht gegen das US-Unternehmen Suno vor. Im Kern steht die Frage, ob ein Algorithmus urheberrechtlich geschützte Songs kopieren und verändern darf.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sechs bekannte Titel: «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5», «Big in Japan», «Forever Young» und «Rasputin». Nach Angaben des Gerichts geht der Fall aber über die einzelnen Songs hinaus. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie mit Musik-KI rechtlich umzugehen ist.
Suno bietet Nutzern an, mit Hilfe künstlicher Intelligenz eigene Songs zu erzeugen. Nach Darstellung der Gema lieferte der von ihr getestete Dienst Stücke, die den Originalen stark ähneln. Die Verwertungsgesellschaft sieht darin einen Hinweis darauf, dass die Musikwerke im Modell gespeichert worden sein könnten. Suno weist das zurück und sagt, die Trainingsdaten seien nicht im Modell abgelegt.
Strittig ist zudem, wem eine mögliche Rechtsverletzung zugerechnet werden müsste. Die Gema macht Suno dafür verantwortlich, das Unternehmen verweist auf die Nutzer der Werkzeuge.
Diesmal geht es nicht um Texte, sondern um Melodien. Bei der Gema zeigt man sich dennoch zuversichtlich, man hält die Erfolgsaussichten für gut. Suno äußerte sich vor dem Verkündungstermin zunächst nicht.
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Siehe auch:
Gema klagt gegen US-Unternehmen Suno
Vor dem Landgericht München I steht ein Streit um KI-generierte Musik kurz vor der Entscheidung. Das Gericht will am Freitag, 31. Juli, voraussichtlich sein Urteil verkünden. Klägerin ist die Verwertungsgesellschaft Gema, die dem US-Unternehmen Suno Urheberrechtsverletzungen vorwirft.Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sechs bekannte Titel: «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5», «Big in Japan», «Forever Young» und «Rasputin». Nach Angaben des Gerichts geht der Fall aber über die einzelnen Songs hinaus. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie mit Musik-KI rechtlich umzugehen ist.
Suno bietet Nutzern an, mit Hilfe künstlicher Intelligenz eigene Songs zu erzeugen. Nach Darstellung der Gema lieferte der von ihr getestete Dienst Stücke, die den Originalen stark ähneln. Die Verwertungsgesellschaft sieht darin einen Hinweis darauf, dass die Musikwerke im Modell gespeichert worden sein könnten. Suno weist das zurück und sagt, die Trainingsdaten seien nicht im Modell abgelegt.
Strittig ist zudem, wem eine mögliche Rechtsverletzung zugerechnet werden müsste. Die Gema macht Suno dafür verantwortlich, das Unternehmen verweist auf die Nutzer der Werkzeuge.
Ähnlicher Streit mit OpenAI
Der Fall erinnert an ein früheres Verfahren der Gema vor derselben Kammer des Landgerichts München I. Damals ging es um OpenAI und die Wiedergabe geschützter Liedtexte durch eine KI. Auch dort war streitig, ob Inhalte gespeichert oder nur zum Training genutzt worden waren. Das Gericht entschied zugunsten der Gema, OpenAI legte Berufung ein. Eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.Diesmal geht es nicht um Texte, sondern um Melodien. Bei der Gema zeigt man sich dennoch zuversichtlich, man hält die Erfolgsaussichten für gut. Suno äußerte sich vor dem Verkündungstermin zunächst nicht.
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Zusammenfassung
- Die Gema klagt vor dem Landgericht München I gegen das US-Unternehmen Suno
- Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Musik
- Konkret geht es um sechs bekannte Songs, die den Originalen stark ähneln
- Die Gema vermutet, dass geschützte Werke im KI-Modell gespeichert wurden
- Das Gericht will voraussichtlich am 31. Juli eine Entscheidung verkünden
- Suno bestreitet die Vorwürfe und verweist auf die Nutzer des Werkzeugs
Siehe auch:
- Steam Machine, Frame, Controller: Valve hält an Zeitplan für 2026 fest
- New York verklagt Valve: Lootboxen sind illegales Glücksspiel
- Valve bestätigt: Steam Deck ist wegen RAM-Krise schwer zu bekommen
- Speicherkrise: Valve gehen die Steam Decks aus - droht Preiserhöhung?
- Steam Machine: Release wackelt, Valve muss Preise neu kalkulieren
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