Cloudflare ist für Gericht "Störer", muss Zugang zu Warez unterbinden
Den Fehler 451 bekommen Webnutzer denkbar selten zu sehen, HTTP 451 zeigt "Unavailable For Legal Reasons" an, also "aus rechtlichen Gründen nicht erreichbar". Doch diesen Hinweis bekamen die Besucher der Seite DDL-Music eingeblendet und die Sache hat weitere Folgen.
Bei DDL-Music handelt es sich um eine auf Deutschland fokussierte Musik-Piraterie-Seite, diese ist vor kurzem zeitweise aus dem Netz verschwunden, die "Begründung" war der besagte Error 451. Die Seite war an sich durch den Web-Dienstleister und das Content Delivery Network Cloudflare gegen DDoS-Angriffe und andere Attacken geschützt.
Verantwortlich für das Aus von DDL-Music war laut Tarnkappe (via TorrentFreak) eine einstweilige Verfügung, die die Universal Music am Landgericht Köln erwirken konnte. Konkret ging es dabei um ein Album von Popsängerin Sarah Connor ("Herz Kraft Werke"), das Ende Mai 2019 erschienen ist.
Und die möglichen Konsequenzen sind schwerwiegend: Denn im Fall einer Zuwiderhandlung droht Cloudflare eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro, alternativ müsste der Geschäftsführer des Unternehmens eine Ordnungshaft von sechs Monaten antreten.
Die Causa könnte durchaus weitreichende Konsequenzen für das deutsche Internet haben: Denn im Fall eines letztinstanzlichen Urteils könnte es einen Präzedenzfall geben, der zur Folge hätte, dass nicht nur die Warez-Szene, sondern auch viele Anbieter im Graubereich des Internets auf Cloudflare verzichten müssten, weil man dort keine heißen Eisen mehr angreift.
Einen echten Erfolg gegen Piraten hätte das aber wohl nicht als Auswirkung, denn es gibt genügend Anbieter, die in juristisch nicht greifbaren Gegenden ihre Sitze haben.
Verantwortlich für das Aus von DDL-Music war laut Tarnkappe (via TorrentFreak) eine einstweilige Verfügung, die die Universal Music am Landgericht Köln erwirken konnte. Konkret ging es dabei um ein Album von Popsängerin Sarah Connor ("Herz Kraft Werke"), das Ende Mai 2019 erschienen ist.
Cloudflare als "Störer"
Das Ganze wäre an sich nicht weiter ungewöhnlich, denn schließlich stehen in der Content-Industrie Klagen und Abmahnungen gegen Piraten praktisch auf der Tagesordnung. Was den konkreten Fall durchaus brisant macht ist aber, dass Cloudflare hier im Sinne der Störerhaftung als Störer gesehen wird. Das bedeutet im Prinzip, dass das Content Delivery Network zur Verantwortung gezogen werden kann, selbst wenn dieses nichts direkt mit dem Inhalt auf der jeweiligen Seite dahinter zu tun hat.Und die möglichen Konsequenzen sind schwerwiegend: Denn im Fall einer Zuwiderhandlung droht Cloudflare eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro, alternativ müsste der Geschäftsführer des Unternehmens eine Ordnungshaft von sechs Monaten antreten.
Die Causa könnte durchaus weitreichende Konsequenzen für das deutsche Internet haben: Denn im Fall eines letztinstanzlichen Urteils könnte es einen Präzedenzfall geben, der zur Folge hätte, dass nicht nur die Warez-Szene, sondern auch viele Anbieter im Graubereich des Internets auf Cloudflare verzichten müssten, weil man dort keine heißen Eisen mehr angreift.
Einen echten Erfolg gegen Piraten hätte das aber wohl nicht als Auswirkung, denn es gibt genügend Anbieter, die in juristisch nicht greifbaren Gegenden ihre Sitze haben.
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