Klage zugelassen: Apple Care-Nutzer wollen keine gebrauchten iPhones
Apple sieht sich in den USA einer neuen Sammelklage gegenüber. Bisher hat der Konzern bei Inanspruchnahme der Apple Care-Versicherung bei beschädigten iPhones sehr häufig wiederaufbereitete Modelle geliefert. Die Kläger wollen eine Pflicht für Neuware durchsetzen.
AppleCare+ steht für nahezu alle Geräte des Herstellers zur Verfügung.
Der Vorwurf der Kläger ist klar: Wird die Zusatzversicherung Apple Care und Apple Care+ mit einem iPhone in Anspruch genommen, liefert der Konzern den Kunden sogenannte Refurbished-Geräte - also generalüberholte Rückläufer, in denen einzelne Komponenten ausgetauscht wurden. Aus Sicht der Kläger regelt der Vertrag zur Zusatzversicherung aber klar, dass der Konzern ein Neugerät herausgeben müsste. Konkret bezieht man sich auf die Formulierung, dass das Ersatzgerät "einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit" entsprechen muss. Dies sei mit den wiederaufbereiteten Modellen aber nicht zu gewährleisten, so die Argumentation. "Die Anwesenheit von nicht-neuen Teilen bedeutet, dass überholte Geräte nie so zuverlässig sein können wie neue", so die Klageschrift.
Wer sein iPhone per Apple Care austauscht, bekommt meist kein Neugerät
Reicht es wirklich aus, Kunden, die ein iPhone im Rahmen der Zusatzversicherung Apple Care oder Apple Care+ austauschen wollen, ein entsprechendes wiederaufbereitetes Modell zur Verfügung zu stellen? Apple wollte eine entsprechende Klage in den USA, die diese Frage aus Sicht der Kunden klar mit Nein beantwortet, für nichtig erklären lassen. Wie heise berichtet, hat jetzt das zuständige Gericht in Kalifornien den Versuch des Konzerns abgelehnt und macht damit den Weg für eine Sammelklage frei.
AppleCare+ steht für nahezu alle Geräte des Herstellers zur Verfügung.
Der Vorwurf der Kläger ist klar: Wird die Zusatzversicherung Apple Care und Apple Care+ mit einem iPhone in Anspruch genommen, liefert der Konzern den Kunden sogenannte Refurbished-Geräte - also generalüberholte Rückläufer, in denen einzelne Komponenten ausgetauscht wurden. Aus Sicht der Kläger regelt der Vertrag zur Zusatzversicherung aber klar, dass der Konzern ein Neugerät herausgeben müsste. Konkret bezieht man sich auf die Formulierung, dass das Ersatzgerät "einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit" entsprechen muss. Dies sei mit den wiederaufbereiteten Modellen aber nicht zu gewährleisten, so die Argumentation. "Die Anwesenheit von nicht-neuen Teilen bedeutet, dass überholte Geräte nie so zuverlässig sein können wie neue", so die Klageschrift.
Vertragsbruch?
Daher pochen die Kläger darauf, dass es sich von Seiten Apples hier um einen Vertragsbruch handelt und der Konzern dazu verpflichtet werden sollte, bei Inanspruchnahme der Zusatzversicherung standardmäßig Neugeräte auszugeben. Wie üblich will die Sammelklage für US-Kunden, die nach dem Juli 2012 mit ihrem iPhone auch eine Apple Care oder Apple Care+-Versicherung abgeschlossen haben, außerdem eine Entschädigung von Apple erstreiten, angestrebt wird außerdem die vollständige Erstattung des Kaufpreises durch den Konzern. Siehe auch:
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